OTC-Arzneimittel: BPI fordert rasche Liberalisierung des HWG

BERLIN (ks). Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat die Bundesregierung angemahnt, eine Lockerung der Werbevorschriften für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Beschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zusammengenommen mit dem Ausschluss von OTC-Präparaten aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeuteten für viele Arzneimittelhersteller einen "faktischen Marktausschluss ihrer Produkte", betonte BPI-Geschäftsführerin Barbara Sickmüller am 2. November in Berlin.

Das HWG erlaubt in seiner geltenden Fassung zwar grundsätzlich die Publikumswerbung für rezeptfreie Arzneimittel. Es bestimmt aber auch eine Ausnahmeliste von Krankheiten und Leiden, auf die sich eine Werbung nicht beziehen darf. Diese Krankheitsliste sollte dem BPI zufolge so schnell wie möglich gestrichen werden. Nicht zuletzt aufgrund des seit diesem Jahr geltenden GKV-Erstattungsausschluss für OTC-Präparate müsse den Pharma-Unternehmen endlich gewährt werden, Verbraucher über ihre Medikamente zu informieren, forderte Sickmüller. Dies liege auch im Interesse der Patienten - schließlich komme ihnen im Arzneimittelbereich immer mehr Eigenverantwortung zu. Nur wer gut informiert ist, könne auch gut begründete Entscheidungen treffen, so Sickmüller. Betroffen von dem Werbeverbot seien vor allem die zumeist mittelständischen Hersteller von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen. Wenn ihre Medikamente weder verordnet, noch beworben werden dürfen komme dies einem Marktausschluss gleich.

Nur Marken setzen sich durch

Zu den betroffenen Herstellern gehört etwa auch die Firma Schaper und Brümmer. Der Leiter des Rechtsbereiches dieses Unternehmens, Christian Heller, erläuterte, dass die HWG-Krankheitsliste vor dem Hintergrund geschaffen wurde, dass die Behandlung dieser Erkrankungen in die Hände eines Arztes und nicht des Patienten selbst gehörten. Dieser Grund sei nunmehr weggefallen. Heller beklagte, dass unter den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen lediglich Werbung betrieben werden könne, die Symptome von Krankheiten aufnehme - etwaige organische Ursachen dürften jedoch nicht genannt werden. "Wir müssen umschreiben, was konkret nicht gesagt werden darf", so Heller. Um die Qualität der Selbstmedikation jedoch zu verbessern sei es notwendig, umfassender informieren zu können. Heller machte auch deutlich, dass sich im Wettbewerb der OTC-Arzneimittel letztlich nur wenige durchsetzen werden: Jene Hersteller, die ihr Produkt als Marke platzieren konnten. Bislang setzen Unternehmen vor allem auf Apotheker als Mittler zwischen Hersteller und Patienten. Sie werden gezielt informiert und sollen sodann als "verlängerter Arm der Industrie" die Patienten aufklären, erklärte Heller. Für Sickmüller sind dies allerdings "unnötige Klimmzüge".

Es ginge auch einfacher: Die Bundesregierung müsse sich nur durchringen, die im September vom Bundesrat ins Parlament eingebrachte Gesetzesinitiative zur Lockerung des HWG (siehe DAZ Nr. 40, 2004, S. 23) umgehend umzusetzen. Dieser Gesetzentwurf basiert auf den geänderten EU-rechtlichen Bestimmungen zur Heilmittelwerbung. In diesen wurde eine Streichung der Krankheitsliste vorgenommen. Die Bundesregierung ist dem Gesetzentwurf der Länder auch nicht abgeneigt, erläuterte Sickmüller. Allerdings sei aus Regierungskreisen zu vernehmen, dass man die Änderung erst zusammen mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) vornehmen wolle - voraussichtliches Inkrafttreten Ende Oktober 2005. Das ist dem BPI zu viel Zeit. Der Verband sähe es lieber, wenn man die Gesetzesänderung bereits an die derzeit laufende "kleine AMG-Novelle" koppeln würde. Nur dann, so Sickmüller, könnten "unnötige bürokratische Hemmnisse" wirklich rasch abgebaut werden.

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