Heilmittelwerbegesetz: Kabinett lehnt vorzeitige HWG-Novelle ab

BERLIN (ks). Das Bundeskabinett hat am 3. November die vorzeitige Verabschiedung einer Novelle des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) abgelehnt.

Den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Liberalisierung der Werbevorschriften für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel will die Regierung erst im Rahmen der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes aufgreifen, die im kommenden Jahr verabschiedet werden soll. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte die Entscheidung des Kabinetts. Grundsätzlich steht der Verband zwar hinter der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs und Hessens, die die Streichung der Krankheitsliste in § 12 HWG vorsieht. Die konkrete Umsetzung hält er jedoch für problematisch. Zudem lehnt der BAH die weiteren Änderungsvorschläge des Bundesrats ab.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.