Versicherungspflicht: Neue Grenzen für Sozialversicherung

Berlin (ks). Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steigen im kommenden Jahr. Das Bundeskabinett hat am 13. Oktober die neue Verordnung über die Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze - die Einkommensgrenze, bis zu der maximal Beiträge erhoben werden - in West- und Ostdeutschland von derzeit 41 850 Euro/Jahr bzw. 3 487,50 Euro/Monat auf 42 300 Euro/Jahr (monatlich: 3 525 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze - also die Einkommensgrenze, bis zu der eine Pflichtmitgliedschaft besteht - steigt in West- und Ostdeutschland von 46 350 Euro (3 862,50 Euro monatlich) auf 46 800 Euro (monatlich: 3 900 Euro).

Diese Grenze entspricht - wie bisher auch - dem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. Die für die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten relevante Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2005 in Westdeutschland 5 200 Euro/Monat betragen (2004: 5 150 Euro). In Ostdeutschland steigt sie von 4.350 auf 4 400 Euro/Monat.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.