Kundenbindungssysteme: Keine Taler bei preisgebundenen Arzneimitteln

(lak/az). Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau dürfen keine Taler bei der Abgabe preisgebundener Arzneimittel ausgegeben werden.

Kundenbindungssysteme wie die bekannten "Taler-Konzepte" sind bei Apotheken zu einem beliebten Marketinginstrument geworden, werfen jedoch rechtliche Fragen auf. Die Wettbewerbszentrale hält es im Hinblick auf die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für unzulässig, auch bei der Abgabe von preisgebundenen Arzneimitteln Bonuspunkte oder -taler zu gewähren. Wie die Landesapothekerkammer in ihrem Online-Dienst mitteilt, liegt nun zu dieser Frage eine erste gerichtliche Entscheidung vor. Das Landgericht Hanau hat einem Apotheker untersagt, Taler, die gegen Prämien eingelöst werden können, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen preisgebundenen Arzneimitteln zu gewähren. In der Entscheidung vertritt das Gericht die Ansicht, die Talergewährung unterlaufe die Preisbindung. Der Apotheker gebe zwar die Medikamente nicht unmittelbar zu einem günstigeren Preis ab als in der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehen, durch die Gabe eines Talers werde aber indirekt ein Preisnachlass gewährt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mittlerweile wurde Berufung beim OLG Frankfurt eingelegt, sodass im nächsten Jahr mit einer ersten obergerichtlichen Entscheidung gerechnet werden kann.

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