Pharmabörse: Wenn Patienten Arzneien versteigern

(diz). Ein Beispiel dafür, dass die Überwachung des Arzneimittelverkehrs den Behörden immer mehr zu entgleiten droht und so anarchische Zustände um sich greifen, ist die Seite "pharmaboerse.com" im Internet: ein virtuelles "Pharma-Auktionshaus", in dem Patienten ihre Arzneimittel ver- und ersteigern können.

Während bei ebay Arzneimittel nur von Apotheken zum Verkauf (oder zum Ersteigern) angeboten werden dürfen (und nur nicht-verschreibungspflichtige), scheinen im Pharma-Auktionshaus weitgehend gesetzlose Zustände zu herrschen. Jedermann kann hier "Von Patienten für Patienten" verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel anbieten und ersteigern. Wörtlich heißt es dort: "In vielen Haushalten lagern hochwertige Arzneimittel, die aus verschiedensten Gründen dort nicht mehr benötigt werden, aber schon in einer Apotheke eingekauft und bezahlt wurden. Sie haben die Möglichkeit, diese Medikamente und pharmazeutische Produkte in der pharmaboerse.com anzubieten ..." Der Kunde profitiere von niedrigem Auktionspreis, die Quartalsgebühr für den Arztbesuch und die Zuzahlung in der Apotheke falle weg. Ausgeschlossen seien lediglich kühlkettenpflichtige Arzneimittel, Impfstoffe, Insuline und ähnliches sowie Betäubungsmittel. Eine Stellungnahme der Überwachungsbehörde - in diesem Fall der bayerischen, da die dazugehörige Firma laut Impressum der Seite in Bayrisch Gmain sitzt - interessiert sicher nicht nur uns.

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