Gesundheitsministerium: Im Notfall nur einmal Praxisgebühr

(az). Ob und wann im Einzelfall eine Praxisgebührt fällig ist, wird in den letzten Tagen selbst unter Experten kontrovers diskutiert.

So beantwortete Dr. Thomas Georgi von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der BILD-Zeitung vom 13. Januar 2004 im Rahmen der Berichterstattung über eine Telefonaktion zur Gesundheitsreform die Frage "Nach einer Fehldiagnose der Notfallpraxis musste ich noch einmal mit Schmerzen in die Unfallklinik. Muss ich dafür wirklich zwei Mal Praxisgebühr bezahlen?" wie folgt: "Leider ja. Für jeden Notfallfalleinsatz ist die Praxisgebühr fällig. Bewahren sie die Quittungen auf, falls vom Gesetzgeber noch Klarstellungen zu solchen Grenzfällen kommen." Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weist jedoch darauf hin, dass diese Antwort falsch ist.

Richtig sei, dass es Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen im Gesundheitswesen sei zu regeln, inwieweit bei einer Notfallbehandlung sowie deren Folgebehandlung eine Praxisgebühr anfalle. Nach Auffassung des Ministeriums ist in einem solchen Fall keine zweite Praxisgebühr zu zahlen.

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