Einsparungen fast erreicht: Regierung zieht positives Fazit zu aut idem

Bonn (im). Ein verhalten positives Resümee hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der seit Februar 2002 geltenden modifizierten Aut-idem-Regelung gezogen. Die erhofften Einsparungen seien " wahrscheinlich in etwa erreicht worden", heißt es im Bericht des Bundesgesundheitsministeriums vom 18. Dezember 2003 dazu.

Die Auswahlerlaubnis für Apotheker aus dem unteren Preisdrittel kam durch das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, bei dessen Verabschiedung der Regierung ein Bericht auferlegt wurde, der nun vorliegt. Gespart werden sollten 230 Millionen Euro jährlich. Das Gesundheitsministerium zitiert im Bericht die zwei unterschiedlichen Angaben dazu von Kassen und Industrieseite (DAZ und AZ berichteten). Während der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) die Einsparungen durch aut idem mit 228 Millionen Euro bezifferte, kam der Bundesverband der Betriebskrankenkassen dagegen auf nur 170 Millionen Euro.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hat sich darüber hinaus der befürchtete Preisverfall bei Generika nicht bestätigt. Insgesamt konstatieren die Mitarbeiter im Haus von Ministerin Ulla Schmidt "positive Impulse" durch die Aut-idem-Regelung, was sich an dem rückläufigen Preisniveau seit Anfang 2002 zeige. Insgesamt sei das Preisniveau von Januar 2002 bis Oktober 2003 im Festbetragsmarkt, der auch die wirkstoffgleichen Arzneimittel enthalte, um vier Prozent gesunken.

Das Ministerium erläutert zudem die seit Jahresbeginn geltende Neuregelung. Demnach werden die Festbeträge für wirkstoffgleiche Medikamente auf das untere Preisdrittel abgesenkt und neue Gruppen mit Erstattungshöchstgrenzen gebildet. Zwar bleibe die Aut-idem-Substitution durch Apotheker bestehen, allerdings entfalle die Bestimmung der oberen Preislinien des unteren Preisdrittels. Die Preisgünstigkeit von Arzneimitteln werde somit nicht mehr durch eine gesetzliche Vorgabe festgelegt. Das Nähere regele vielmehr der Rahmenvertrag zwischen Apothekern und Kassen auf Bundesebene. Wie am 16. Dezember 2003 bekannt wurde, sind die Verhandlungen darüber jedoch gescheitert. Der Deutsche Apothekerverband rief deswegen die Schiedsstelle an.

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