Reformdiskussion: AOK gegen weitere Ausgrenzungen

Bonn (im). Die Ortskrankenkassen fordern, bei einer künftigen Gesundheitsreform nicht nur die Einnahmenseite neu zu ordnen. Auch die großen Probleme bei den Ausgaben müssten angegangen werden. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, erwähnte in diesem Zusammenhang die "unnötig teuren Medikamente", die zusammen mit kostentreibenden Strukturen, Überkapazitäten oder Doppeluntersuchungen eine Gefahr für die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems darstellten.

Konzept noch vor 2006

Seiner Ansicht nach reicht eine reine Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht aus. Ahrens forderte mehr Möglichkeiten für die Krankenkassen, mit einzelnen Ärzten oder Krankenhäusern Verträge abzuschließen. Gerade die Einzelverträge seien beim GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zu kurz gekommen, so der AOK-Chef in der August-Ausgabe des "Presseservice Gesundheit", einem Mediendienst des AOK-Bundesverbands. Weitere Reformen angemahnt Ahrens rief Regierung und Opposition zur Kompromissbereitschaft auf. Beide Gruppierungen sollten sich nicht so fest in die eigenen Vorstellungen von Bürgerversicherung und Kopfprämienmodell verbeißen. Es wäre unverantwortlich, die Probleme bis zur nächsten Bundestagswahl zu schieben. Zunächst müsse aber abgewartet werden, welches Konzept SPD und Grüne nach der Sommerpause vorlegten. Erst bei Bekanntwerden aller Programme könnten die AOK diese bewerten.

Keine weiteren Leistungsausschlüsse

Die Ortskrankenkassen lehnen grundsätzlich die Ausgrenzung weiterer Leistungen aus dem Katalog der GKV ab. Der vollwertige Schutz bei Krankheit müsse erhalten bleiben, erklärte Ahrens. Die Ausgliederung von Zahnersatz oder Krankengeld durch das GMG stieß auf Kritik. Offenkundig gehe es der rot-grünen Politik darum, die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten zu entlasten. Das dürfe jedoch nicht dazu führen, dass gerade Versicherte mit niedrigem Einkommen durch die Entkoppelung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zusätzlich belastet werden.

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