Stellungnahme: LAK Hessen gegen Weitergabe von Arzneimitteln

(lak/az). Regierungsberater Karl Lauterbach hatte kürzlich einer dpa-Meldung zufolge gefordert, Patienten sollten unbenutzte oder nicht verbrauchte Arzneimittel beim Arzt oder Apotheker abgeben, um diese dann wieder in Verkehr zu bringen. Dadurch sollen Einsparungen im Gesundheitswesen erreicht werden. Auch der Landarzt Berendes, durch die Medien bekannt als "Spardoktor", machte bereits Schlagzeilen durch seine Vorgehensweise, von Patienten zurückgegebene Arzneimittel an andere kostenlos weiterzureichen. Derartige Überlegungen gefährden die Arzneimittelsicherheit, da es bei nicht ordnungsgemäß gelagerten Arzneimitteln zu Qualitätseinbußen oder unbeabsichtigten Wirkungen kommen kann, so die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen in einer Stellungnahme dazu. Die LAK Hessen stellte nun einen Antrag an die Bundesapothekerkammer, das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. zu beauftragen, eine Stellungnahme zu den Problemen und Gefahren bei der Wiederverwendung nicht angebrochener Arzneimittelpackungen aus Privathaushalten und von Ärztemustern abzugeben. Die Bundesapothekerkammer nahm diesen Antrag einstimmig an.

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