Kommentar

1:1 mit Verlängerung

ABDA-Austritt - ja oder nein? ABDAwegda oder hier geblieben? Es steht 1:1 - und gibt Verlängerung: Die nächsten Spielorte - nach Berlin und Stuttgart - sind München (Dienstag) und Frankfurt (Donnerstag). Ein weiteres Kräftemessen steht in Niedersachsen an. Erprobte Kämpen stehen sich samt Juristentrossen gegenüber. Man kennt sich und die Argumente des anderen. Gekämpft wird, wie im richtigen Leben, mit Haken und Ösen. Und unterschiedlicher Taktik. Wurde in Berlin von der Klägerin - mit Erfolg - die defizitäre Demokratiekarte gezückt, verbiss sich in Stuttgart Kohlhaas Frensemeyer - erfolglos - in den gestaffelten Abwehrreihen der von ihm auserkorenen ABDA-Holding. Und dazwischen: (Schieds-)Richter mit unterschiedlicher Regelauslegung. Was in Berlin abgepfiffen wird, bleibt in Stuttgart ungeahndet (und umgekehrt) ...

Dabei haben die verbissen geführten Auseinandersetzungen zwischen Kammerfunktionären in Abwehrstellung auf der einen und angriffsfreudigen Kammeropponenten auf der anderen Seite ja durchaus etwas Bizarres - wohl auch deshalb, weil die Motive Letzterer vielschichtig sind: Geltungsdrang und überbordende Frustrationen über empfundene - tatsächliche oder vermeintliche - Kammerschurigeleien vermischen sich bei den Klägerinnen und Klägern nicht selten mit dem durchaus legitimen Bedürfnis, verbands- und demokratietheoretische Grundsatzfragen zu klären. Und so gesehenen kann auch mit zweifelhaften Motiven durchaus Produktives in Gang gesetzt werden.

Wie es aussieht - diese Prognose sei gewagt - wird die Grundkonstruktion der ABDA die anhängigen Gerichtsverfahren weit gehend unbeschadet überstehen. Wo - aus welchen, z. B. auch länderrechtlichen Gründen auch immer - Korrekturen erforderlich sind, sollten sie vollzogen werden. Nicht voreilig, aber auch nicht ehrenkäsig. Überhaupt dürfen die noch jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen einer offenen berufspolitischen Debatte über das - auch strukturelle - Verhältnis von Apothekerkammern (als öffentlich-rechtlichen Körperschaften) und Apothekerverbänden (als privatrechtlich ausgestalteten Interessenvertretungen) nicht im Wege stehen. Darin sollte Einigkeit bestehen: Es wäre die schlechteste aller Lösungen, die ABDA und ihre Zukunft in (berufs)fremde Hände zu legen.

Christian Rotta

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