GKV-Modernisierungsgesetz: Bundesrat fordert Bericht zur Preisgestaltung

Berlin (ks). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juli die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, ihm bis zum 30. Juni 2005 einen Bericht über die Auswirkungen der arzneimittelrechtlichen Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes vorzulegen. Dieser soll die Arzneimittelpreisgestaltung berücksichtigen und einen sich eventuell ergebenden Handlungsbedarf aufzeigen.

Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die zahlreichen Änderungen, die sich durch die Reform für die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergeben haben: So etwa die grundsätzliche Herausnahme nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimitteln aus der GKV-Erstattungspflicht, die neuen Zuzahlungsregelungen und die Möglichkeit des Arzneimittelbezugs durch Versandapotheken. Lockerung des Mehrbesitzverbotes prüfen Im Bereich der Apotheken will die Länderkammer die Neuregelungen bei der Preisgestaltung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die Aufhebung der Arzneimittelpreisverordnung für rezeptfreie Arzneimittel, die Öffnung der Krankenhausapotheken für die ambulante Versorgung sowie die Lockerung des Mehrbesitzverbotes von Apotheken überprüft wissen. Schließlich soll der Bericht auch Bezug nehmen auf die Festsetzung von Festbeträgen sowie den zeitlich beschränkten Rabatt in Höhe von 16 Prozent bei pharmazeutischen Unternehmen.

Einsparungen angemahnt

Der Bundesrat beklagt in der Entschließung, dass der erhoffte Preiswettbewerb bei den nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht eingetreten sei. Auch sei bei diesen Arzneimitteln trotz des Festzuschlages ein Sinken der Preise im Hochpreissektor nicht zu erkennen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Umgehungsstrategien ergriffen worden seien. Bundestag und Bundesrat hätten den Neuregelungen aber nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass erhebliche Einsparungen, die an die Versicherten weitergegeben werden müssten, erzielt werden könnten. Dies sei bisher nicht geschehen. Es dürfe keine ungerechtfertigten Einkommenserhöhungen zu Lasten der Solidargemeinschaft bzw. des einzelnen Versicherten geben, erklärte der Bundesrat in seiner Entschließung.

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