Arzneimittelhersteller zu Festbeträgen: Bundesausschuss hat Einwände missachte

Berlin (ks). Die Verbände der pharmazeutischen Industrie haben mit Unverständnis darauf reagiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen an seinem Beschluss zu den Festbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel abgelehnt hat. Sowohl der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) als auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sprachen von einer "innovations- und patientenfeindlichen Entscheidung". Sie appellierten an das Bundesgesundheitsministerium, den Beschluss des G-BA zu beanstanden.

In der Woche zuvor hatten die Pharma-Verbände noch Hoffnung gehabt: In einem Gespräch mit dem Kanzler hatten Vertreter führender Unternehmen unter anderem vereinbart, dass der G-BA keine Jumbogruppen - also Gruppen, die sowohl patentgeschützte als auch patentfreie Präparate umfassen - bilden soll, wenn das mit den Festbeträgen angestrebte Einsparziel auch anderweitig erreicht werden kann. Zwei Tage später trafen sich Vertreter der Industrie mit dem G-BA-Vorsitzenden Rainer Hess im Bundesgesundheitsministerium, um Bedenken und Erwartungen zu diskutieren (siehe AZ Nr. 29/2004, S. 1). Dennoch sah der Bundesausschuss sich nicht veranlasst, Änderungen vorzunehmen (siehe DAZ Nr. 29/2004, S. 23).

Einwände schlichtweg ignoriert

BAH-Geschäftsführer Hermann Kortland und VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer erklärten am 13. Juli, dass die Einwände der Industrie gegen die Entscheidungsgrundlagen und den intransparenten Entscheidungsprozess bei dem Gespräch im Ministerium "nicht ausgeräumt, sondern schlichtweg ignoriert" wurden. Sie verwiesen auf die Innovationsschutzklausel, nach der der G-BA Präparate, die neuartig sind oder eine therapeutische Verbesserung gegenüber anderen Präparaten darstellen, nicht unter Festbetrag stellen soll. Der aktuelle Vorschlag des Ausschusses komme "einer Annullierung der Innovationsschutzklausel" gleich, so Kortland und Yzer.

BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp erklärte, "die vorgelegten Entscheidungsgrundlagen zur Bildung von Festbetragsgruppen sind für uns nicht tragbar". Alle drei Verbände betonten, dass sich der G-BA "nicht nur innovations-, sondern auch patientenfeindlich" geriere. Dies zeige sich etwa an den Kriterien, die er für "therapeutische Verbesserungen" aufgestellt hat: Keine Verbesserung stellen demnach neue Medikamente dar, die seltener oder in geringerem Maß als andere zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfweh, Hautausschlägen, Schlaflosigkeit, vermindertes Reaktionsvermögen etc. führen. Eine solche Definition war nicht Wille des Gesetzgebers, so die Verbände.

Auf Innovationsschutz drängen

Kortland und Yzer verwiesen zudem darauf, dass sich die erstrebten Einsparpotenziale auch bei einer den Patentschutz achtenden Umsetzung der Vorgaben zur Festbetragsgruppenbildung belegbar wahren ließen. Die forschende Industrie gehe deshalb davon aus, dass nun im Sinne dieser Position gehandelt werde. Auch der BPI forderte das Bundesgesundheitsministerium auf, den Beschluss des G-BA umgehend zu beanstanden und auf eine Umsetzung des gesetzlich vorgegeben Schutzes von Innovationen zu drängen.

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