Rezeptfreie Arzneimittel: Substitution findet nur in geringem Ausmaß statt

Frankfurt (ims/ks). Im April dieses Jahres sah es nicht so aus, als ob Ärzte rezeptfreie Arzneimittel im großen Stil durch verschreibungspflichtige Präparate substituieren. Dies ergab eine erste Analyse des Instituts für Medizinische Statistik IMS Health, die acht ausgewählte Arzneimittelgruppen unter die Lupe genommen hat.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde die Erstattung rezeptfreier Präparate durch die gesetzliche Krankenversicherung weitgehend ausgeschlossen. Dies führte von verschiedener Seite zu der Befürchtung, dass es zu vielfältigen Substitutionen kommen werde. Als Grund wurde unter anderem angeführt, dass Patienten in Anbetracht der ebenfalls neu eingeführten Praxisgebühr vom Arzt ein (erstattungsfähiges) Rezept erwarteten. An Patientenbindung interessierte Ärzte würden sich diesem Wunsch auf Dauer mehrheitlich nicht verschließen können. Die Skeptiker wiesen insbesondere auf zwei Faktoren hin: So könne es zu einem Therapiewechsel kommen, der medizinisch nicht indiziert sei ("Mit Kanonen auf Spatzen schießen") bzw. könne es zu Mehrkosten kommen, da rezeptpflichtige Arzneimittel häufig deutlich teurer seien als rezeptfreie Medikamente.

Die IMS Health Studie verglich für die Beurteilung, ob Substitutionen stattfanden, die Anzahl verkaufter Präparate aus acht Arzneimittelgruppen im April 2004 gegenüber April 2003. In den untersuchten acht Gruppen sei ein Therapiewechsel von rezeptfreien zu rezeptpflichtigen Medikamenten aufgrund einer weitgehenden Vergleichbarkeit der Indikationen am ehesten anzunehmen, so IMS Health. Des Weiteren wurden die Veränderungsraten April 2003 gegenüber April 2002 in die Betrachtung einbezogen, um festzustellen, ob es sich aktuell um Therapiewechsel handelt oder aber um die Fortsetzung bereits begonnener Entwicklungen in der Vergangenheit.

Bei zwei Arzneimittelgruppen deutet sich tatsächlich eine Substitution an: Bei systemischen Antihistaminika und topischen Rhinologika. Erstere sind nach der vom Gemeinsamen Bundesausschuss herausgegebenen "Ausnahmeliste" bei bestimmten Krankheitsbildern weiterhin erstattungsfähig, letztere sind in der Liste nicht aufgeführt. Bei den übrigen sechs Gruppen sind die Veränderungsraten sowohl bei den rezeptpflichtigen wie auch bei den rezeptfreien Präparaten im April 2004 durchweg negativ. Dabei handelt es sich um topische Antirheumatika, Mittel gegen Durchblutungsstörungen, Antidurchfallmittel, Antidepressiva, Schmerzmittel und Hustenmittel. IMS Health betonte, dass die Betrachtung im Ein-Monats-Zeitraum nur eine Momentaufnahme sei. Sie sei noch zu kurz, um verallgemeinernde Schlüsse daraus zu ziehen.

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