Baden-Württemberg: Bundesratsinitiative zur Änderung des Heilmittelwerbegesetz

Stuttgart (ks). Mit einer Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) will der baden-württembergische Sozialminister Dr. Friedhelm Repnik (CDU) die Information von Verbrauchern und Patienten über nicht-verschreibungspflichtige Medikamente durch Hersteller und Anbieter erleichtern. "Die bestehenden Regelungen sind in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu restriktiv und nicht mehr zeitgemäß", erklärte Repnik am 23. Juni in Stuttgart und kündigte eine Gesetzesinitiative im Bundesrat an.

Der Minister, der im vergangenen Sommer auf Seiten der Bundesländer an der Ausarbeitung des GKV-Modernisierungsgesetzes mitgewirkt hat, erläuterte, dass die Gesundheitsreform die Eigenverantwortung der Patienten gestärkt habe. Dem damit gestiegenen Informationsbedürfnis müsse nun auch bei den restriktiven Werbebeschränkungen im Arzneimittelsektor Rechnung getragen werden, so Repnik. Da die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen erstattet werden, könnte ihr Stellenwert in der ärztlichen Behandlungspraxis geringer werden und so eine Informationslücke bei Patienten entstehen, sagte der baden-württembergische Minister weiter. Denn bislang laufe die Information über diese vielfach hoch wirksamen und dazu kostengünstigen Präparate nahezu ausschließlich über den Arzt. Nötig sei daher, die Werbebeschränkungen des HWG für Hersteller und Anbieter zu lockern.

Bislang sieht das HWG vor, dass für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel bei einer Vielzahl von Indikationen nur innerhalb der Fachkreise geworben werden darf. Dazu zählen Krankheiten wie z.B. Geschwüre des Magens und des Darms, Krankheiten des Blutes und der Blut bildenden Organe oder des Stoffwechsels und der inneren Sekretion. Nach den Vorstellungen Repniks soll die Werbung für rezeptfreie Medikamente künftig grundsätzlich auch außerhalb der Fachkreise zulässig sein.

"Pflichthinweise sollen dabei den Schutz der Verbraucher gewährleisten", so der Minister. Auch die von den Arzneimittelherstellern erstellten Packungsbeilagen und Fachinformationen sollten von den Bestimmungen des HWG ausgenommen werden und für jeden frei zugänglich sein. Die Initiative, so Repnik, stehe auch im Einklang mit Vorgaben der Europäischen Union auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts.

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