Singapur: Zwei Jahre Gefängnis für Kaugummi-Verkauf

(gb). Wenn deutsche Apotheker denken, die neue Strafe für einen fehlenden Datenschutzbeauftragten (bis zu 25 000 Euro) sei überzogen, dann sollten sie mal nach Singapur schauen: Dort drohen Apothekern bis zu zwei Jahre Haft und Geldstrafen bis zu 2 500 Euro, wenn sie eine Packung gewöhnliches Kaugummi verkaufen, ohne die Identität des Kunden per Ausweis zu überprüfen.

Verkauf für medizinischen Zweck

Der Hintergrund: Wie die US-Nachrichtenagentur AP berichtet, haben amerikanische Wirtschaftsverbände bei Handelsgesprächen in den letzten Monaten Druck gegen das Kaugummi-Verbot gemacht. In dem Kleinstaat sind Wrigleys & Co. seit 1992 komplett verboten, um Bürgersteige und die U-Bahn sauber zu halten. Die "Liberalisierung" sieht jetzt vor, dass Kaugummi "zu medizinischen Zwecken" an registrierte Kunden verkauft werden darf.

Ob die Bürger von der neuen Freiheit Gebrauch machen, ist zweifelhaft: "Zigaretten bekomme ich ohne Registrierung, warum sollte ich mir da Nikotinkaugummis kaufen?", zitiert AP etwa den Studenten Fayen Wong. Der 22-Jährige: "Lächerlich, dass man hier sogar leichter zu einer Prostituierten gehen kann". Die sind nämlich in Teilen Singapurs legal und müssen sich nicht registrieren lassen - anders als die Kaugummi-Käufer.

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