Herstellerabschläge: Firmen dürfen Rabatt nicht aussetzen

Bonn (im). Pharmazeutische Unternehmen dürfen den 16-prozentigen Herstellerrabatt nicht einfach aussetzen. Dafür fehlt jegliche rechtliche Grundlage. Das hat die Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken (VSA) gegenüber der Apotheker Zeitung erklärt.

Da die Firmen im vergangenen Jahr zu hohe Rabatte geleistet hatten, wurde im Bundesverband der pharmazeutischen Industrie über den Stopp der Abschläge in diesem Jahr oder deren Einzahlung auf ein Sperrkonto laut nachgedacht. Das sei unzulässig, hebt die VSA hervor. Dafür müsste zunächst zwischen Krankenkassen, Industrie und dem Bundesgesundheitsministerium die notwendige Rechtsgrundlage getroffen werden.

Die VSA hält das Zurückhalten des gesetzlich geforderten Herstellerrabatts durch die Unternehmen allerdings für unwahrscheinlich. "Wir können uns nicht vorstellen, dass eine einseitige und damit rechtswidrige Aussetzung seitens der Industrie vorgenommen wird", so die VSA. Im Übrigen sei die Abführung des Herstellerabschlages in erster Linie eine Regelung zwischen Krankenkassen und Herstellern. Eine unmittelbare Belastung der Apotheken habe der Gesetzgeber bewusst ausgeschlossen.

Sollte womöglich mit einer Neuregelung zwischen Kassen, Ministerium und Industrie der Rabatt geändert werden, würde das nicht zwangsläufig zu einer Belastung der Rechenzentren und in der weiteren Folge der Apotheken führen, hieß es. Allerdings fielen bei den Rechenzentren, die das Inkasso für die Apotheken durchführten, Kosten in Millionenhöhe an, die nur zu einem Teil an die Apotheken weitergegeben werden.

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