Herstellerabschläge: Neues Ungemach durch Zwangsrabatte?

Bonn (im). Die Hersteller-Zwangsrabatte an die Krankenkassen könnten letztlich auch die Apotheken belasten. Dies hängt damit zusammen, dass pharmazeutische Firmen ihre Umsatzsteuer korrigieren und auf die durch den Abschlag reduzierten Beträge erheben dürfen. Das hat der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums Volker Halsch vor kurzem im Bundestag erklärt.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP) hatte gefragt, ob beispielsweise die Zwangsrabatte des Beitragssatzsicherungsgesetzes gegenüber den Kassen die Hersteller, Apotheken oder Großhändler zu einer Kürzung ihrer Umsatzsteuererklärungen berechtigten. Staatssekretär Halsch führte darauf hin aus, dass grundsätzlich jeder Unternehmer die Möglichkeit habe, den Steuerbetrag zu berichtigen, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Steuerbetrag ändere. In diesem Fall sei ausschlaggebend, wer den Rabatt getragen habe. Habe ein pharmazeutischer Unternehmer den Abschlag gewährt, dürfe er die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer mindern. Hintergrund sind offenbar die seit Jahresbeginn hochgeschnellten Hersteller-Zwangsrabatte in Höhe von 16 Prozent (von ehemals sechs Prozent).

Die Pharmaindustrie verlangt den Stopp dieser Belastungen, die den Krankenkassen in diesem Jahr mit einer Milliarde Euro zu Gute kommen sollen. Bereits in 2003 hatten die Firmen mit 640 Millionen Euro rund 220 Millionen zuviel an Rabatten gezahlt. Mindestens diese Summe wollen die Unternehmen mit den Belastungen aus 2004 verrechnen, so der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Im BPI wird laut über einen Stopp der Rabattzahlungen oder deren Einzahlung auf ein Sperrkonto nachgedacht. Das könnte jedoch letztlich die Apotheker treffen. Denn zunächst erstatten die Apothekenrechenzentren den Pharmaunternehmen Bruttopreise (Apothekenverkaufspreise inklusive Umsatzsteuer) für deren Medikamente. Anschließend rechnen die Rechenzentren mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, wobei bei den GKV-Umsätzen alle Rabatte abgezogen werden (unter anderem Apotheken- und Herstellerrabatte). Und zum Schluss erstellen die Rechenzentren Rechnungen an die Pharmahersteller für deren Erstattung des Zwangsrabatts, der für die Apothekerschaft nur einen durchlaufenden Posten darstellen soll, wie eine Anfrage der Apotheker Zeitung bei zwei großen Rechenzentren ergab. Sollten Hersteller in Zukunft allerdings ihre Zahlungen reduzieren, müssten die Rechenzentren das letztlich an die Apotheken weitergeben, hieß es übereinstimmend dazu.

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