Trotz Reform: Verbandmittel verordnungsfähig

(im). Verbandmittel wie Mullbinden können auch nach den neuen Maßnahmen der Gesundheitsreform weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Kassen verordnet werden.

Da Verbandmittel Medizinprodukte und keine Arzneimittel seien, fielen sie nicht unter die Regelung, nach der rezeptfreie Arzneimittel für Patienten über zwölf Jahre nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden dürfen. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie am 7. Januar in Berlin hingewiesen. Verbandmittel blieben als Medizinprodukte verordnungsfähig, was auch für Wundversorgungsprodukte wie Hydrokolloidverbände, Hydrogele und Alginate gelte.

Rückmeldungen von Apothekern und Ärzten seit dem 1. Januar hätten gezeigt, dass das Streichen der Kassenerstattung für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel fälschlicherweise auch auf Verbandmittel angewendet werde. Manche Arztcomputersysteme gäben bei Verbandmitteln sogar den Hinweis "nicht apothekenpflichtiges Präparat, welches nicht mehr auf einem Kassenrezept verordnet werden darf". Gegen die entstandene Verunsicherung bei Apothekern und Ärzten will der Bundesverband Medizintechnologie eine Informationskampagne starten.

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