Arzneimittel und Therapie

Omega-3-Fettsäuren: Fischöl-Präparat zur Sekundärprävention nach Herzinfark

Mit Omacor® stehen jetzt Omega-3-Fettsäuren als zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung. Eine Kapsel des apothekenpflichtigen Präparates enthält zu 90% Omega-3-Fettsäuren aus Lachsöl, insgesamt ein Gramm, sowie vier Milligramm Alpha-Tocopherol. Das Präparat, das vor allem Eicosapentaen- und Docosahexaensäure enthält, wird zur Sekundärprävention nach Herzinfarkt zusätzlich zur Standardtherapie empfohlen sowie bei endogener Hypertriglyceridämie zusätzlich zu einer Diät, wie die Solvay Arzneimittel GmbH mitteilte.

Die Grundlage für die Zulassung war die so genannte GISSI-Präventionsstudie, in der über 11 000 Patienten, die erst vor kurzem einen Herzinfarkt überlebt hatten, 3,5 Jahre lang randomisiert Nahrungsergänzungen mit Omega-3-Fettsäuren (1 g/Tag), Vitamin E (300 mg/Tag) oder beidem oder keine Nahrungsergänzung erhielten. Diese Nahrungsergänzungsmittel wurden zusätzlich zu einer bestehenden Therapie aus ACE- und Thrombozytenaggregations-Hemmern und Betablockern gegeben. Die Auswertung der Multicenter-Studie ergab, dass die mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäuren die kardiovaskuläre Mortalität um 30% und die plötzlichen Herztode um 45% im Vergleich zu Plazebo senkten. Den Hauptanteil der langkettigen Omega-3-Fettsäuren bestreitet mit 46% die Eicosapentaensäure und mit 38% die Docosahexaensäure. Die Wirksamkeit beruhe wahrscheinlich auf dem günstigen Einfluss auf Ischämie-induzierte Arrhythmien.

Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure lagerten sich wahrscheinlich an bestimmte Bereiche der Ionenkanäle in den Zellmembranen an, die die Erregung der Myozyten steuern. Dort verringerten die Fettsäuren die Myokard-Erregbarkeit, was gerade in der Randzone einer Ischämie sinnvoll sei. Denn in diesen Randzonen kommt es aufgrund unterschiedlich langer Refraktärzeiten der Myozyten leicht zu einem Wiedereintritt der Erregung. Das Kammerflimmern, das dadurch ausgelöst werden kann, ist eine häufige Ursache für den plötzlichen Herztod.

Einnahme zu den Mahlzeiten

Mit der für die Indikation einer adjuvanten Behandlung zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt empfohlenen Tagesdosis von einer Kapsel wurden nur sehr selten von unerwünschten Wirkungen berichtet. Die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen waren gastrointestinale Störungen wie Reflux oder Aufstoßen, verbunden mit einem Fischgeruch oder -geschmack, Übelkeit, Erbrechen und Blähungen. Wegen der besseren Magenverträglichkeit sollten die Kapseln daher zu den Mahlzeiten eingenommen werden. Patienten, die gleichzeitig eine Behandlung mit Antikoagulanzien erhalten, müssen sorgfältig überwacht werden, da es unter der Höchstdosierung von vier Kapseln pro Tag zu einer moderaten Verlängerung der Blutungszeit kommen kann. ck

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