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Bundesverfassungsgericht: Generelles Versandhandelsverbot bestätigt

BERLIN (abda/daz). "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner jüngsten Entscheidung zum Versand von Impfstoffen an Ärzte das generelle Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln bestätigt.

" Mit dieser ersten Wertung kommentierte der Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Prof. Rainer Braun, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zwar hat das Gericht das Verbot des Versandes von Impfstoffen durch Apotheken an Ärzte sowie die Werbung hierfür für nichtig erklärt, hierbei aber klare Unterschiede zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln an Endverbraucher gemacht.

Es sei etwas anderes, so heißt es in einer ABDA-Pressemitteilung, ob der Empfänger der Sendung über die Fachkunde eines Arztes verfüge oder ob es sich dabei um einen Laien handelt. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: "Die Beratungspflichten der Apotheker stellen (...) eine nicht unwichtige gesetzliche Vorkehrung im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung dar."

Braun begrüßte diese Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts. Er sieht hierin die generell ablehnende Haltung der Apotheker gegen den Versandhandel von Arzneimittel durch das höchste deutsche Gericht bestätigt.

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