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Referentenentwurf zur Positivliste: Stoppt Zypries die Positivliste?

BERLIN (ks). Der Plan der Bundesgesundheitsministerin, die Positivliste durch die Hintertür und ohne Zustimmung des Bundesrats einzuführen, könnte möglicherweise scheitern. Die "Berliner Zeitung" berichtete in ihrer Ausgabe vom 18. Februar, das Bundesjustizministerium gehe davon aus, dass auch die Einführung der Positivliste per Gesetz zustimmungspflichtig sei.

Nachdem der Einführung der Positivliste als Rechtsverordnung angesichts der Bundesrats-Mehrheiten keine Chance eingeräumt wurde, hatte sich Ulla Schmidt Ende vergangenen Jahres etwas Neues überlegt: Wenn die Rechtsgrundlage für die Rechtsverordnung einfach gestrichen und die Positivliste über ein eigenes Positivlisten-Gesetz eingeführt würde, könnte man die Zustimmungspflicht einfach aufheben. Und genau dies sieht der Referentenentwurf vor, der nun seit einigen Monaten vorliegt.

Die größten Kritiker der Liste, die Verbände der pharmazeutischen Industrie, haben bereits Gutachten verschiedener Juristen vorgelegt, die zu dem Ergebnis kommen, dass die Taktik der Ministerin, den Bundesrat bei der Positivliste zu umgehen, mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Nun scheinen auch dem Bundesjustizministerium Zweifel gekommen zu sein.

Die Berliner Zeitung berichtete von einer ihr vorliegenden Stellungnahme des Ministeriums, aus dem hervorgehe, dass der von Schmidt vorgelegte Referentenentwurf im Gegensatz zur Ansicht der Ministerin der Zustimmung der Länderkammer bedürfe.

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