BVA-Info

Kommentar: Hausapotheken bieten mehr

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland kommt faktisch zu spät. Wenige Wochen, bevor das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft tritt und den Versand von Medikamenten freigibt, hat die Entscheidung der europäischen Richter keinen Einfluss mehr auf die innerdeutsche Politik. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich sowohl DocMorris als auch der klagende Deutsche Apothekerverband als die moralischen Gewinner deklarieren können. Der Zug ist ohnehin abgefahren.

Die unterschiedliche Bewertung des EuGH von rezeptfreien und rezeptpflichtigen Arzneimitteln – bei der ersten Gruppe ist der Versandhandel erlaubt, bei der zweiten aus Sicherheitsaspekten verboten – wird vom BVA nicht geteilt. Wir meinen: Persönliche Beratung ist auch bei Aspirin oder Johanniskrautdragees wichtig.

Deshalb favorisiert der BVA das Hausapothekenmodell, bei dem ebenfalls eine Arzneilieferung bis ans Krankenbett möglich ist - aber mit pharmazeutischem Personal. Durch die pharmazeutische Betreuung aus einer Hand können potenzielle Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und andere Sicherheitsrisiken vermieden werden. Und deutlich schneller ist die Hausapotheke auch.

Wir sollten deshalb auf die Mündigkeit der Kunden vertrauen: Die bessere Servicequalität setzt sich durch.

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