DAZ aktuell

ABDA: Einstweilige Verfügung gegen Frensemeyer

(abda/daz). Die ABDA als Verband und die einzelnen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA haben gegen den Acherner Apotheker Dietmar Frensemeyer beim Landgericht Frankfurt a. M. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Mit dieser einstweiligen Verfügung soll Frensemeyer untersagt werden, in Bezug auf die ABDA die Behauptung aufzustellen, sie sei eine kriminelle Vereinigung und/oder ihr Zweck bestehe darin, Untreuestraftaten zu begehen und/oder bei den Verantwortlichen auf LAK- und ABDA-Ebene gebe es mehrere Fälle von fortgesetzter (Amts-)Untreue zum Nachteil der LAK- und ABDA-Mitglieder.

Das Landgericht Frankfurt a. M. hat die einstweilige Verfügung wie beantragt am 11. Dezember 2003 erlassen. Frensemeyer ist es damit gerichtlich untersagt, die o. a. Behauptungen aufzustellen und diese Behauptungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten.

Die ABDA wird, so heißt es in einem Rundschreiben der ABDA an ihre Mitgliedsorganisationen, die einstweilige Verfügung schnellstmöglich zustellen lassen, damit sie wirksam werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob Herr Frensemeyer Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegt.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.