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Gesundheitsreform: Spitzenverbände der Krankenkassen überprüfen Festbeträge

BERLIN (ks). Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz sollen patentgeschützte Analogpräparate künftig der Festbetragsregelung unterfallen. Zudem sollen die Festbeträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel der Stufe 1 abgesenkt und die Festbeträge an eine geänderte Marktlage angepasst werden. Damit soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um jährlich eine Milliarde Euro entlastet werden. Zuständig für die Festbeträge ist nun wieder die Selbstverwaltung, nachdem die letzte Anpassung per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erfolgte. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich nun an die Arbeit gemacht.

In einer Pressemitteilung gaben die Spitzenverbände bekannt, dass sie am 15. Dezember die Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge beraten haben. Weiter heißt es: "Damit die angepassten Festbeträge weiterhin eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewährleisten, wenden die Spitzenverbände zur Bestimmung der Festbetragshöhe das verfassungsgerichtlich nicht beanstandete und bewährte iterative Verfahren an" – eine Einschränkung gelte insoweit, dass sich die Festbeträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel am unteren Preisdrittel in der Standardpackung orientieren.

Datengrundlage für die Anpassung seien der Preis- und Produktstand zum 1. Juli 2003 sowie die Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex des Jahres 2002. Nach den Beratungen der Spitzenverbände soll es künftig nur noch 392 Festbetragsgruppen geben (jetzt: 430 – ausgenommen werden u. a. Gruppen verschreibungsfreier Arzneimittel).

In 22 Gruppen soll der Festbetrag angehoben, in 135 Gruppen beibehalten und in 235 Gruppen abgesenkt werden. Bei den 303 Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden zugleich die auf Basis des 1. Juli 2003 ermittelten Festbetragsvorschläge auf die neue Arzneimittelpreisverordnung umgerechnet.

Die Vorschläge werden am 18. Dezember im Bundesanzeiger und auf der Web-Seite des BKK-Bundesverbands (www.bkk.de/service/) veröffentlicht. Zwischen dem 18. Dezember und dem 19. Januar wird ein Anhörungsverfahren stattfinden. Voraussichtlich am 13. Februar werden die Spitzenverbände ihre endgültige Entscheidung bekannt geben. Am 1. April sollen die neuen Festbeträge in Kraft treten.

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