Arzneimittel und Therapie

BfArM: Hormonersatztherapie gegen Osteoporose negativ beurteilt

Die Anwendung von Arzneimitteln zur Hormonersatztherapie mit dem Ziel der Behandlung und Vorbeugung einer Osteoporose wird nach einer aktuellen Bewertung in der Regel als nicht mehr vertretbar angesehen. Nach einer Pressemitteilung des BfArM ist es notwendig, die Zulassungen bzw. Produktinformationen der in der EU zugelassenen Präparate zur Hormonersatztherapie zu ändern und die Anwendung derartiger Arzneimittel zur Behandlung und Vorbeugung einer Osteoporose weitgehend einzuschränken.

Dies hat jetzt der wissenschaftliche Ausschuss (Committee on Proprietary Medicinal Products, CPMP) der Europäischen Arzneimittelagentur in London (European Medicines Evaluation Agency, EMEA) in einer Stellungnahme festgestellt, der sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen der Neubewertung dieser Arzneimittelgruppe anschließt.

Ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis

In den letzten Jahren sind mehrere wichtige Studien zu den Risiken sowohl einer kurzfristigen oder als auch einer langfristigen Anwendung von Arzneimitteln zur Hormonersatztherapie veröffentlicht worden. Diese Studien hatten ergeben, dass die Anwendung solcher Medikamente mit einem erhöhten Risiko für das Auftreten von Brustkrebs, Herzinfarkt und Schlaganfall verbunden ist.

In der Folge hatte das BfArM Änderungen der Produktinformationen angeordnet, um den festgestellten Risiken Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wurde auf Initiative des BfArM zusammen mit Experten aus mehreren EU-Staaten das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer lang dauernden Hormonersatztherapie, die vor allem zur Vorbeugung einer Osteoporose erfolgt, bewertet. Danach ist zwar für die Anwendung der Hormonersatztherapie zur Behandlung ausgeprägter Wechseljahresbeschwerden weiterhin von einem günstigen Nutzen-Risiko-Verhältnis auszugehen, sofern die niedrigste wirksame Dosis für eine möglichst kurze Behandlungsdauer angewendet wird.

Bei langfristiger Anwendung nach Abschluss der Wechseljahre ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer Hormonersatztherapie zur Vorbeugung einer Osteoporose im allgemeinen aber ungünstig und nur noch bei Frauen mit hohem Osteoporose-Risiko vertretbar, die andere Behandlungen nicht vertragen oder nicht anwenden dürfen.

  • Frauen, die gegenwärtig Arzneimittel zur Hormonersatztherapie zur Behandlung oder Vorbeugung einer Osteoporose einnehmen, sollten beim nächsten Arztbesuch Rat dazu einholen, ob bzw. welche besser geeigneten Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Frauen, die gegenwärtig eine Hormonersatztherapie wegen Wechseljahresbeschwerden anwenden, sollten den behandelnden Arzt um Rat dazu bitten, ob die Behandlung weiterhin erforderlich oder eventuell ein Auslassversuch sinnvoll ist.
  • Eine sofortige Beendigung der Anwendung von Arzneimitteln zur Hormonersatztherapie ist nicht nötig, birgt aber auch keine gesundheitlichen Risiken.

Die Anwendung von Arzneimitteln zur Hormonersatztherapie mit dem Ziel der Behandlung und Vorbeugung einer Osteoporose wird nach einer aktuellen Bewertung in der Regel als nicht mehr vertretbar angesehen. Nach einer Pressemitteilung des BfArM ergibt sich die Notwendigkeit, die Zulassungen bzw. Produktinformationen der in der EU zugelassenen Präparate zur Hormonersatztherapie zu ändern und die Anwendung derartiger Arzneimittel zur Behandlung und Vorbeugung einer Osteoporose weitgehend einzuschränken.

Weitere Informationen zur Hormonersatztherapie sind auf der Webseite des BfArM www.bfarm.de im Dokument "Fragen & Antworten" zu finden

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