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Funktionelle Getränke: Durstlöscher mit Zusatznutzen?

Die Verbraucherzentralen haben in einer bundesweiten Stichprobe insgesamt 238 ACE-Getränke, Energy-Drinks, Sportler-Getränke, probiotische Milchgetränke, Frühstücksdrinks, Vitamingetränke, Wellness-Getränke und Wässer mit verschiedenen Wirksubstanzen unter die Lupe genommen. Fazit: Von Zusatznutzen kann keine Rede sein.

Aloe-Vera, Kombucha, Energy-Drinks, ACE, Iso- oder probiotische Getränke – neben dem Löschen von Durst versprechen so genannte funktionelle Getränke zusätzlichen Nutzen wie Fitness, Wellness oder Gesundheit. Ständig neue Produkte zeugen von einem attraktiven Markt für die Anbieter.

Aus Verbrauchersicht ist wichtig, dass sachlich richtig und wissenschaftlich fundiert über Sinn und Wirkungen der zugesetzten Substanzen informiert wird und keine Gefahren einer Irreführung oder gar gesundheitlicher Schäden bestehen.

Um das zu untersuchen, haben die Verbraucherzentralen bundesweit in neun Städten 238 Produkte eingekauft und untersucht. Beworben werden die funktionellen Getränke als förderlich für Gesundheit, Wellness sowie Leistung/Power.

Insgesamt fanden die Verbraucherschützer 103 verschiedene Wirksubstanzen. Beispielsweise werden ACE-Getränke (Provitamin A, Vitamin C und E) immer noch mit den Aussagen wie "Zellschutzsystem" oder "Stabilisiert die Abwehrkräfte" beworben, obwohl lange bekannt ist, dass weder die Säfte noch Kapseln mit diesen Vitaminkombinationen eine Wirkung auf Sterblichkeits-, Herzinfarkt- oder Krebsrate haben.

Problematisch ist die Anreicherung mit Betacarotin. Schon eine tägliche Aufnahme von nur 20 mg kann bei starken Rauchern und Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen Gesundheitsschäden verursachen. Keine der gekauften Packungen hatte einen Warnhinweis.

Der Einsatz von Arzneipflanzen wie Gingko, Ginseng oder Johanniskraut in nicht kontrollierbaren Mengen kann gesundheitliche Risiken bergen. Getäuscht werden Verbraucher mit Produkten, in denen nur Aromen und keine Pflanzenauszüge zu finden waren.

Verbraucherzentrale fordert Positivliste für Lebensmittelzusätze

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. fordert daher, dass im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine EU-weit gültige Positivliste für die Anreicherung von Lebensmitteln zu erarbeiten ist. Längst überfällig ist eine Höchstmengenregelung für die Anreicherung mit isoliertem Betacarotin.

Eindeutige gesetzliche Regelungen zu Werbeaussagen sind zu erlassen. Wissenschaftliche Belege für nährwert- und gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen sich auf das Produkt und nicht auf die isolierte Wirksubstanz beziehen.

Die Tatsache, dass bei nahezu 14% der untersuchten Getränke die Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, erfordert neben den bereits erwähnten gesetzlichen Maßnahmen eine schlagkräftige und wirksame Lebensmittelkontrolle.

Den Untersuchungsbericht gibt es unter: www.verbraucherzentrale-bawue.de/fundrinks zum Download.

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