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Neue Verordnung: Änderung bei Diclofenac

BONN (im). Das nichtsteroidale Antirheumatikum Diclofenac soll künftig nicht verschreibungspflichtig sein, wenn es zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und Fieber in Einzeldosen von 12,5 Milligramm-Tabletten und einer Tagesdosis bis maximal 75 Milligramm eingesetzt wird. Daten hätten kein erhöhtes hepatotoxisches Potenzial verglichen mit Ibuprofen oder Naproxen gezeigt, heißt es in der Begründung zur entsprechenden Verordnung.

Die beiden Bundesministerien für Gesundheit und für Landwirtschaft haben vor kurzem dem Bundesrat eine neue Verordnung mit Änderungen zur Rezeptpflicht vorgelegt, welcher die Länderkammer zustimmen muss.

Die Selbstmedikation mit Diclofenac sei vertretbar, da die Anwendungssicherheit der 12,5 Milligramm-Tabletten ohne Überwachung durch einen Arzt wegen der Beschränkung der Höchstdosis und Therapiedauer gegeben sei. Die maximale Anwendungsdauer beträgt demnach drei Tage zur Antipyrese oder vier Tage zur Analgesie.

Der Entwurf stellt darüber hinaus den Wirkstoff Tiopronin, eingesetzt als Urolithiasismittel oder Antidot, neu unter die Verschreibungspflicht. Wie alle Schwermetall-Chelatoren habe dieser Arzneistoff ein hohes Potenzial, unerwünschte Wirkungen zu verursachen, lautet die Begründung. Für weitere Stoffe wird die Verschreibungspflicht verlängert.

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