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Rezeptfreie Arzneimittel: Ärzte verordnen zu 28 Prozent OTC-Präparate

Frankfurt (ims/ks). Rezeptfreie Arzneimittel sind ab 2004 weitgehend aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen Ų so sieht es das GKV-Modernisierungsgesetz vor. Ausnahmen gelten für Verordnungen für Kinder bis zu zwölf Jahren, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie für Arzneimittel, die als Standardtherapeutika bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen definiert werden.

Die verschiedenen Facharztgruppen sind von diesem Ausschluss unterschiedlich betroffen – eine Tatsache, die OTC-Hersteller künftig bei ihren Marketingaktivitäten im Auge behalten sollten, meint das Institut für Medizinische Statistik IMS Health.

Für eine Studie von IMS Health wurden rund 969 Mio. Verordnungen ausgewertet, die im 1-Jahreszeitraum Oktober 2002 bis September 2003 von Ärzten aus elf relevanten Fachgruppen getätigt wurden. Der Anteil der verordneten OTC-Präparate (OTX-Rezepte) beträgt dabei 28 Prozent.

Während Pulmologen und Neurologen/Psychiater überwiegend (zu 90 bzw. 88 Prozent) rezeptpflichtige Arzneimittel verordnen, haben bei Kinder- und Jugendärzten, Dermatologen, Augen- und HNO-Ärzten OTC-Präparate einen hohen Stellenwert.

Bei Pädiatern dominieren diese mit 65 Prozent der Verordnungen, das entspricht fast 43 Mio. Verordnungen. 88 Prozent der Verordnungen gehen dabei an Patienten unter zwölf Jahre; das heißt im Hinblick auf die ab 2004 wirksame Gesundheitsreform, wonach OTX-Verordnungen an Kinder bis zwölf Jahre erstattungsfähig sind, dass bei dieser Facharztgruppe größtenteils keine Verordnungseinbrüche stattfinden werden.

Bei Dermatologen überwiegen Rezepte für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel mit 52 Prozent (rund 19 Mio. Verordnungen). Der Anteil OTX-Verordnungen bei HNO-Ärzten beträgt 47 Prozent (rund 9 Mio. Verschreibungen), bei Augenärzten 40 Prozent (rund 10 Mio. Verordnungen).

Bei den weiter verbreiteten Fachgruppen der Praktiker und Internisten ist der OTX-Anteil mit 26 Prozent bzw. 22 Prozent zwar deutlich niedriger. Ein Wegfall dieser Verordnungen (ohne Berücksichtigung von Substitutionseffekten zu rezeptpflichtigen Präparaten oder kompensatorischer Selbstmedikation) würde aufgrund der wesentlich höheren Verschreibungsmenge dieser beiden Gruppen jedoch 175 Mio. Verordnungen betreffen.

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