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Zum Jahresende: Befreiungsbescheide laufen ab

Bonn (im). Befreiungsbescheide aus diesem Jahr, die Patienten von Zuzahlungen etwa zu Arzneimitteln vollständig befreiten, laufen am 31. Dezember 2003 ab. Das hat die parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk vor kurzem im Bundestag bestätigt.

Die Bescheide verlören mit Inkrafttreten der Neuregelung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) ihre Gültigkeit. Das GMG hebe die vollständige Befreiung auf. Ein Wegfall von weiteren Selbstbehalten könne für die Patienten erst eintreten, nachdem sie in 2004 bereits Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze geleistet hätten.

Erst von da an könnten sie für den Rest des Kalenderjahres befreit werden, sagte Caspers-Merk. Bekanntlich liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens oder bei einem Prozent für chronisch Kranke. Der Unions-Abgeordnete Hartmut Büttner hatte wissen wollen, was mit Bescheiden geschehe, die zum Teil bis in das nächste Jahr hinein terminiert seien.

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