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Bundesärztekammer: Ärztepräsident gegen Bürgerversicherung

BERLIN (ks). Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, wendet sich entschieden gegen die Einführung einer Bürgerversicherung. Stattdessen plädiert er für den Erhalt des Wettbewerbs zwischen den bewährten Krankenversicherungssystemen und eine offene Diskussion über den Inhalt des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

"Eigenverantwortung setzt Entscheidungsfreiheit voraus. Der Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ist ein Element dieser Entscheidungsfreiheit der Bürger und muss deshalb erhalten bleiben", forderte Hoppe am 23. November in Berlin.

Eine Einheitsversicherung für alle Bürger würde die Grundlagen des bewährten dualen Krankenversicherungssystems zerstören und den Einzelnen seiner Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Vollversicherung berauben. Darüber hinaus setze der Wettbewerb der Systeme Anreize zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung, so Hoppe.

Der Ärztepräsident räumte zwar ein, dass eine umlagefinanzierte Zwangsversicherung für alle zusätzliche Mittel für die Krankenkassen freisetzen würde. Dieser Effekt wäre jedoch schon bald verpufft, da die Ursache der GKV-Finanzierungskrise in der Bindung der Einnahmen an den Produktionsfaktor Arbeit bestehe. Schon eine geringfügige Zunahme der Arbeitslosigkeit führe zu erheblichen Einnahmeausfällen.

Hinzu komme, dass die Zahl der Leistungsempfänger auf Grund der demografischen Entwicklung kontinuierlich zunehmen werde, während die Zahl der Beitragszahler weiter zurückgehe. Im Zusammenspiel mit dem medizinischen Fortschritt führe dies zu einer steigenden Finanzierungslücke, die auch durch eine Ausweitung des versicherten Personenkreises nicht zu kompensieren sei, so Hoppe. Die Bürgerversicherung biete keinen Ausweg aus diesem Finanzierungsdilemma.

Notwendig ist Hoppe zufolge eine offene und ehrliche Diskussion darüber, welchen Umfang der solidarisch finanzierte Leistungskatalog der GKV in Zukunft noch haben kann. Die Ärzteschaft habe sich auf dem letzten Ärztetag in Köln dafür ausgesprochen, zwischen einem tatsächlich medizinisch notwendigen Grundleistungsvolumen einerseits und kollektiven Wahlleistungen andererseits zu unterscheiden. Nur erstere seien solidarisch zu finanzieren.

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