Pharmazeutisches Recht

Hessen: Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer

Änderung der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 1. August 2001, veröffentlicht in der PZ Nr. 35/2001, S. 3065 ff. und DAZ Nr. 34/2001, S. 3982 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 12. November 2003.

1. In § 2 Ziffer 2 der Rili Fortbildungszertifikat werden die Wörter "Gruppe 6: Selbststudium (Erfassung in Printmedien und elektronischen Medien (z. B. CD-ROMs, Internet) veröffentlichter Abhandlungen über den aktuellen Stand pharmazeutisch-medizinischer Erkenntnisse" durch die Wörter "Gruppe 6: Selbststudium (Fachzeitschriften u. a. Medien)" ersetzt.

2. In § 2 Ziffer 2 der Rili Fortbildungszertifikat werden nach den Wörtern "Gruppe 7: Innerbetriebliche Fortbildung (vom Apothekenleiter oder einem seiner Mitarbeiter ausgearbeiteten Vortrag über relevante pharmazeutische Neuerungen)" folgende Wörter eingefügt: "Gruppe 8: Strukturierte interaktive Fortbildung via Internet, CD-Rom und Fachzeitschriften mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolges in Schriftform"

3. § 4 Vergabe von Fortbildungspunkten Ziffer 1. wird wie folgt geändert: Für jede Fortbildungseinheit (45 Minuten) einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme werden Fortbildungspunkte nach folgendem Schema erworben:

Nr./ Kategorie/ Bewertung/ Bemerkungen

1 Kongresse (national und international)/ 1 P./Fortbildungseinheit max. 8 P./Tag

2 Vorträge mit nachfolgender Diskussion/ 1 P./Fortbildungseinheit / max. 8 P./Tag

3 Seminare, Workshops mit aktiver Beteiligung der Teilnehmer/ 1 P./Fortbildungseinheit / max. 8 P./Tag

4 Hospitationen in Kombination mit 3 Veranstaltungen der Gruppe 1 P./Fortbildungseinheit/ max. 3 P./Tag u. max. 10 P./Jahr

5 1. eigene Vorträge 5 P./Vortrag max. 30 P./Jahr 2. Autorenschaft 5 P./Beitrag 3. Moderation 2 P./Fortbildungseinheit

6 Selbststudium (Fachzeitschrift u.a. Medien) 1 P./Übungseinheit max. 5 P./Jahr

7 innerbetriebliche Fortbildung/ 1 P./Fortbildungseinheit/ max. 10 P./J

8 strukturierte interaktive Fortbildung via Internet, CD-ROM und Fachzeitschriften mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolges in Schriftform/ 1 P./Fragebogen 2 P./CD-ROM-Fragenversion

4. Die Änderungen treten mit Bekanntgabe in Kraft.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 17. November 2003

LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN K. d. ö. R. gez. Dr. Gabriele Bojunga Präsidentin

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