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Impfstofflieferungen: Kein Vertrag zwischen Kassen und Versandapotheken

DÜSSELDORF (av/daz). Nach Informationen des Apothekerverbandes Nordrhein gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein und Versandapotheken zur Impfstoffversorgung.

Einen solchen Eindruck hatte eine Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheker (BVDVA) Mitte November vermittelt. Nach einem Gespräch mit der Barmer Ersatzkasse Nordrhein betonte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V, dass die bisherigen vertraglichen Vereinbarungen zur Versorgung mit Impfstoffen zwischen Krankenkassen und Apothekerverband Nordrhein e.V. weiterhin in Kraft seien.

In Gesprächen zwischen dem Apothekerverband und der Barmer sei deutlich geworden, dass die Gesamtheit der öffentlichen Apotheken auch in Zukunft ein wichtiger Partner bei der Belieferung von Arztpraxen seien. Die Krankenkassen setzten auch darüber hinaus auf eine enge Zusammenarbeit mit den öffentlichen Apotheken. Dafür seien der kürzlich bundesweit abgeschlossene Vertrag zur Barmer-Service-Apotheke sowie die nordrheinische Vereinbarung zur enteralen Ernährung gute Beispiele.

Die Vorteile der niedergelassenen Apotheken seien Garantie für Arzneimittelsicherheit, Versorgungssicherheit sowie wichtige Unterstützung für wirtschaftliches Verordnungsverhalten des Arztes (z. B. durch Lieferung von bedarfsgerechten Teilmengen). Damit werde nicht nur eine zukunftsorientierte Versorgung der Kinder- und Hausarztpraxen sichergestellt, sondern langfristig auch eine Reduktion der Impfstoffkosten für die gesetzliche Krankenversicherung erzielt, so Preis.

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