DAZ aktuell

Doch kein Beratungshonorar? (Kommentar)

Nein, der neue Fixzuschlag in Höhe von 8 Euro 10 ist keinesfalls ein Beratungshonorar, sondern ein Entgelt für "fixe Betriebskosten" Ų so klärte ABDA-Geschäftsführer Diener seine Zuhörerschaft eindringlich auf (siehe Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern). Und auch Kammerpräsidentin Johanns sprach von einem "Honorar für die anfallenden Arbeiten in der Apotheke, wie die umfassende Vor- und Nachbereitung der Arzneimittelabgabe sowie Dokumentation".

Nun gut, es ist letztlich alles eine Frage der Definition und auch der eigenen Sichtweise. Doch hatte eine Reihe von Apothekerinnen und Apothekern sich nicht gerade erst darüber gefreut, dass sie mit dem neuen Fixzuschlag endlich eine Honorierung erhält, die unabhängig vom Arzneimittelpreis die unverwechselbare apothekerliche Beratung würdigt?

Klar, jede Apotheke hat auch ihre Fixkosten. Aber müssen wir die so in den Vordergrund stellen? Haben Sie schon mal davon gehört, dass Ärzte kundtun, ihre Honorare seien "Entgelt für ihre fixen Praxiskosten"?

Die allermeisten Arbeiten im "Hintergrund" einer Apotheke lassen sich vom nicht-pharmazeutischen Personal erledigen – oder vom Computer. Das heißt: Logistik können auch andere betreiben, und die brauchen kein Pharmaziestudium, vielleicht sogar gar kein Studium.

Pharmazeutische Beratung können dagegen nur wir Apothekerinnen und Apotheker leisten! Warum sollten wir diese Leistung schmälern, indem wir sie unter den "fixen Betriebskosten" verstecken?

Nur Mut! Unsere Beratungsleistung sollte auch nach außen (!) wertvoller sein als die dahinter stehende Logistik – zeigen wir, was wir können, und scheuen wir uns nicht vor einem "Beratungshonorar".

Reinhild Berger

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