Management

Betriebliche Altersversorgung

Die Lücke in der Rentenversicherung ist zum Dauerthema geworden und wird es vermutlich bleiben. Die Lösung dieses Problems kann aber auch finanzielle Vorteile eröffnen Ų so zumindest im Fall der betrieblichen Altersversorgung. Dies ist mittlerweile nicht mehr nur ein Thema für Großunternehmen. Spätestens seit alle Arbeitnehmer, die der gesetzlichen Rentenversicherung angehören, einen Rechtsanspruch auf eine Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung haben, geht dies kleine Unternehmen ebenso an. Abgesehen von den approbierten Mitarbeitern betrifft dies auch das Apothekenpersonal.

Seit Anfang des Jahres 2002 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung verlangen, sofern sie nicht in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind oder wegen anderer Besonderheiten von dieser Regelung ausgenommen sind.

Gemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, dass bis zu 4% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von ihrem Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden können.

Was sich zunächst wie eine weitere Verpflichtung der Arbeitgeber anhört, die mal wieder für zusätzliche Bürokratie sorgt, kann sich bei näherer Betrachtung als vorteilhafte Regelung auswirken – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Allerdings sind die Arbeitgeber gefordert, eine geeignete Form für die betriebliche Altersversorgung zu wählen, die beiden Seiten Vorteile bringt und später vor unangenehmen Überraschungen bewahrt.

Viele Wege zur betrieblichen Altersversorgung

Grundsätzlich können fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung unterschieden werden, mit denen der erwähnte Rechtsanspruch zu erfüllen ist. Dies sind:

  • der Pensionsfonds,
  • die Pensionskasse,
  • die Direktversicherung,
  • die Unterstützungskasse und
  • die unmittelbare Pensionszusage.

Dafür bieten sich jeweils verschiedene Durchführungswege an, die sich zum Teil beträchtlich unterscheiden. Dazu gehört die vielfach propagierte Riester-Rente. Experten sehen bei der Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge jedoch Nachteile für den Arbeitgeber, da der Verwaltungsaufwand auf der Arbeitgeberseite beträchtlich ist. Allerdings können Angestellte unabhängig von ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über eine Riester-Rente abschließen.

Einige Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge dürften in erster Linie für große Unternehmen interessant sein. Sie erfordern einen relativ großen Verwaltungsaufwand und steuerlichen Beratungsbedarf. Bei geschickter steuerlicher Konstruktion können so Rücklagen geschaffen werden, die den finanziellen Spielraum und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens vergrößern. Für Apotheken dürfte sich dies aber nur in seltenen Fällen anbieten.

Praktikabel: Pensionskasse

Eine praktikable Lösung für kleine Unternehmen dürfte insbesondere die klassische Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse bieten, die von einem externen Versorgungsträger, d. h. einem Versicherungsunternehmen, geführt wird. Die Arbeitnehmer erwerben dabei einen direkten Rechtsanspruch gegenüber der Pensionskasse. Beim Arbeitgeber fällt nur geringer Verwaltungsaufwand an.

Vorteile für Arbeitnehmer ...

Dabei profitieren Arbeitgeber und -nehmer von den finanziellen Vorteilen: Der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Teil des Bruttogehaltes – bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – nicht an den Arbeitnehmer, sondern an die Pensionskasse. Der Betrag wird dort zugunsten des Arbeitnehmers verzinst wie eine Lebensversicherung.

Im Unterschied zu einer "normalen" Lebensversicherung, die der Arbeitnehmer selbst abschließen könnte, wird der Betrag hier aus dem unversteuerten Einkommen bezahlt. Dementsprechend ergeben sich aus dem gleichen Bruttogehaltsbetrag höhere Beiträge, als wenn das Gehalt erst versteuert und dann eingezahlt wird. Der Vorteil ist umso größer, je höher der Steuersatz des Arbeitnehmers ist.

Der Arbeitnehmer versteuert nicht den eingezahlten Betrag, sondern später die bezogene Rente. In der Zeit des Rentenbezugs dürften für die meisten Arbeitnehmer aber wesentlich geringere Steuersätze gelten als in ihrer "aktiven" Zeit. Außerdem werden Renten nach heutigem Steuerrecht nicht vollständig, sondern nur in Höhe ihres Ertragsanteils versteuert. Vorhersagen über künftige steuerliche Regelungen sind allerdings immer unsicher. Zurzeit wird wieder einmal über mögliche Änderungen gestritten.

Die Kapitalanlage selbst entspricht einer Lebensversicherung. Es gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzins von derzeit noch 3,25%, der aber auf 2,75% gesenkt wird. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung, falls die Pensionskasse mehr erwirtschaftet.

Sollte es langfristig wieder zu höheren Kapitalmarktzinsen kommen, würde dies die Entwicklung verbessern. Hier unterscheidet sich die Pensionskasse aber nicht von anderen Anlageformen, die von der allgemeinen Zinsentwicklung abhängen.

.. und Arbeitgeber

Auch für den Arbeitgeber bietet dieses Verfahren Vorteile. So kann beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung eine geringere Bruttozahlung an die Pensionskasse geboten werden, die dem Arbeitnehmer aber netto mehr einbringt. Außerdem profitiert der Arbeitgeber von den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen. Denn bis Ende 2008 sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sozialversicherungsfrei. Ob diese Regelung verlängert wird, steht noch nicht fest.

Flexibel für die Zukunft

Der Vertrag zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Pensionskasse gilt, bis der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht hat. Falls der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, kann ein neuer Arbeitgeber mit vergleichsweise geringem Aufwand in diese Form der betrieblichen Altersversorgung eintreten.

Wenn der neue Arbeitgeber eine andere Form der betrieblichen Altervorsorge anbietet oder wenn der Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit aufgibt oder längerfristig einstellt, ruht der Vertrag. Dann müssen keine Beiträge eingezahlt werden. Es entstehen keine neuen Ansprüche, aber das bereits eingezahlte Kapital verzinst sich weiter.

Alternativen

Bei der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse können nur 204 Euro monatlich pro Arbeitnehmer umgewandelt werden. Diese Beschränkung entfällt bei der Unterstützungskasse. Dem stehen als Nachteile gegenüber, dass der Arbeitgeber für den Insolvenzfall haftet und einen zusätzlichen Beitrag für die Insolvenzsicherung und höhere Verwaltungsgebühren aufbringen muss. Außerdem unterliegt die Unterstützungskasse – im Gegensatz zur Pensionskasse – keiner behördlichen Aufsicht.

Eine weitere Alternative bietet die Direktversicherung. Hier wird üblicherweise das 13. Monatsgehalt in eine Altersvorsorge umgewandelt. Die Vorteile bezüglich der Lohnnebenkosten fallen hier allerdings geringer aus.

Praktische Durchführung

Der erste Schritt zur betrieblichen Altersversorgung liegt beim Arbeitgeber. Er entscheidet, welche Variante er anbietet. Im Fall der Pensionskasse kann der Arbeitgeber einen Versorgungsträger auswählen.

Als praktikable Alternative bietet sich an, einen Vermittler einzuschalten, wie beispielsweise WBE Nürnberg oder andere in der MAGUS-Gruppe zusammengeschlossene Vermittler. Als Serviceleistung informieren solche Vermittler die Arbeitnehmer in Vorträgen und Einzelberatungen über die Gestaltung der Verträge. Erfahrungsgemäß werden so hohe Beteiligungsquoten erreicht. Die Vermittler finanzieren sich aus der Provision der Versicherungsunternehmen. tmb

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