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Hier gefälschte Arzneimittel, dort Importförderung – kein Widerspruch?

(daz). Nach Ansicht der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, hat die Fälschung von Arzneimitteln Ų früher ausschließlich in Entwicklungsländern ein Problem Ų mittlerweile auch Europa erreicht. Dr. Wolf Bauer, MdB (CDU), sieht vor diesem Hintergrund die Pläne der Regierung, ein Umpacken von Importarzneimitteln in die Originalverpackungen des inländischen Bezugsarzneimittels durch entsprechende rechtliche Vorgaben zu ermöglichen, sehr kritisch. Er fragte die Bundesregierung, ob hier nicht ein Widerspruch vorliege. Hier die Antwort von Frau Caspers-Merk.

"Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen beiden Aussagen. Die mit dem Entwurf des 12. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorgeschlagenen Änderungen des Arzneimittelgesetzes sind gegen die Verbreitung von Arzneimitteln gerichtet, die hinsichtlich ihrer Identität oder Herkunft falsch gekennzeichnet sind (gefälschte Arzneimittel).

Das Erfordernis, weitergehende Regelungen zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen zu treffen, beruht auf Erkenntnissen, die von Seiten der Verkehrsbeteiligten und der zuständigen Behörden mitgeteilt wurden.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Rolle von Importarzneimitteln in der Arzneiversorgung (BT-DRS. 15/1431) bezieht sich auf solche Importarzneimittel, die nach der Regelung des § 129 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung abzugeben sind.

Dabei handelt es sich um bestimmte Arzneimittel, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Mitgliedstaaten des EWR-Abkommens importiert werden, als identisch mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln gelten und in Deutschland aufgrund spezifischer Regelungen des Europäischen und deutschen Arzneimittelrechts verkehrsfähig sind.

Arzneimittelimporteure, die Importarzneimittel nach § 129 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anbieten, unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden. Für diese Gruppe von Importarzneimitteln ist der Bundesregierung kein Fall bekannt geworden, dass ein Importeur Arzneimittel mit gefälschtem Inhalt in Verkehr gebracht hat.

Die Frage, ob für solche importierten Arzneimittel, deren Identität mit dem inländischen Bezugsarzneimittel zugelassen werden kann, ist unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelsicherheit nicht problematisch. Ob ein Umverpacken in den genannten Fällen zugelassen werden kann, wird seitens der Bundesregierung geprüft. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten."

Nach Ansicht der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, hat die Fälschung von Arzneimitteln – früher ausschließlich in Entwicklungsländern ein Problem – mittlerweile auch Europa erreicht. Dr. Wolf Bauer, MdB (CDU), sieht vor diesem Hintergrund die Pläne der Regierung, ein Umpacken von Importarzneimitteln in die Originalverpackungen des inländischen Bezugsarzneimittels durch entsprechende rechtliche Vorgaben zu ermöglichen, sehr kritisch. Er fragte die Bundesregierung, ob hier nicht ein Widerspruch vorliege. Hier die Antwort von Frau Caspers-Merk.

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