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Importe: Verhandlungen laufen

BONN (im). Für Arzneimittel-Reimporte wird es im kommenden Jahr voraussichtlich eine Neuregelung angelehnt an das jetzige Verfahren geben. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und gesetzlichen Krankenkassen. Beide Seiten gehen davon aus, dass es wieder eine Quotenregelung Ų allerdings mit einem anderen Rechenmodell Ų geben wird, sagte Dr. Sebastian Schmitz von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der Deutschen Apotheker Zeitung.

In diesem Jahr gilt für die Apotheken bekanntlich die siebenprozentige Importquote bezogen auf den gesamten Fertigarzneimittelmarkt. Allerdings hatte der DAV den jetzigen Rahmenvertrag (nach § 129 Sozialgesetzbuch V) zum Jahresende hin wegen der Umstellungen durch das neue Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) gekündigt. Waren Pharmazeuten bisher nur allgemein verpflichtet, preisgünstige Importe abzugeben, wird ab 2004 ein konkreter Preisvorteil verlangt.

Preisabstand gefordert

Das neue Reformgesetz sieht bekanntlich neu eine 15-prozentige Preisabstandsklausel (oder 15 Euro Abstand zwischen Arzneimittel und Import) vor, die Pharmazeuten bei der Auswahl der Präparate künftig beachten müssen. Der DAV geht davon aus, dass sich dadurch faktisch das Segment der abzugebenden Import-Arzneimittel verkleinert.

Durch die kleinere Produktpalette müssten die Verträge mit den Krankenkassen geändert werden, so die Verbandsmeinung. Angestrebt wird nach Worten von ABDA-Geschäftsführer Schmitz eine Neuregelung, die ab dem kommenden Januar greift. Sollten sich DAV und Krankenkassen nicht einigen können, müsse die Schiedsstelle entscheiden.

Für Arzneimittel-Reimporte wird es im kommenden Jahr voraussichtlich eine Neuregelung angelehnt an das jetzige Verfahren geben. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und gesetzlichen Krankenkassen. Beide Seiten gehen davon aus, dass es wieder eine Quotenregelung – allerdings mit einem anderen Rechenmodell – geben wird, sagte Dr. Sebastian Schmitz von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der Deutschen Apotheker Zeitung.

Importe – was künftig gilt

Im Jahresrhythmus jagt eine Importregelung die andere. In diesem Jahr gilt für die einzelne Apotheke eine Import-Quote von sieben Prozent bezogen auf den Umsatz mit Fertigarzneimitteln. Gebracht hatte dies der Spruch der gesetzlich vorgesehenen Schiedsstelle von August 2001, der ab April 2002 zunächst die 5,5-prozentige Quote einführte, festgehalten im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Das kürzlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) verlangt ab 2004 einen präzisen Preisvorteil. Im Gesetz heißt der entsprechende geänderte Passus zu § 129, der die Abgabe von Medikamenten durch Apotheken nach dem Rahmenvertrag regelt: "Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln, deren für den Versicherten maßgeblicher Arzneimittelabgabepreis mindestens 15 vom Hundert oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels".

Diese Vorschrift beinhaltet im Übrigen auch die Aut-idem-Regelung. Beides – aut-idem und Importe – muss im Rahmenvertrag auf Bundesebene zwischen dem DAV und den Krankenkassenverbänden vereinbart werden. Hierzu laufen die Verhandlungen noch.

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