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Die Zeiten der Höhenflüge für Apotheken sind vorbei. Wer heute noch die Installation und Bedienung eines Cockpits als lästiges Beiwerk empfindet, was das Fluggefühl erheblich stört, der wird eine Bruchlandung hinlegen. Im Klartext: Wer heute noch glaubt, seine Apotheke ohne Beachtung, Verfolgung und Kontrolle von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen führen zu können, wird hoffnungslos abstürzen.

Ohne ein "Management Cockpit" ist schon heute und erst recht morgen eine Apotheke nicht mehr sicher zu führen. Was im einzelnen damit gemeint ist, erfahren Sie im Beitrag "Sicherung der Existenz", der dazu ermuntert, sich auch in der Apotheke intensiver mit einem Controlling zu beschäftigen, und anregt, über eine leistungsabhängige Entlohnung der Mitarbeiter nachzudenken.

Höhenflüge hatte auch die ABDA, als sie Mitte September ihr Internetportal aponet für die Heimzustellung frei schaltete und kräftig dafür die Werbetrommel rührte. Jetzt erfolgte die unsanfte Landung. Nach der Frensemeyerischen Abmahnaktion kam es am 30. Oktober in Baden-Baden zu einem Vergleich (siehe auch Bericht und Kommentar in unserer Montagsausgabe vom 3. November).

Die ABDA darf nicht mehr für den Homeservice im Internet werben, außerdem muss ein Ankreuzfeld für den Kunden in aponet eingebaut werden, wodurch er erklären kann, dass weder er selbst noch eine Person seines Vertrauens das bestellte Arzneimittel in der Apotheke abholen kann.

Auch wenn am 1. Januar 2004 diese Angelegenheit Schnee von gestern ist, muss man festhalten, dass der aponet-Auftritt zum jetzigen Zeitpunkt rechtswidrig war, die ABDA viele Apothekerinnen und Apotheker in rechtliche Schwierigkeiten brachte und sich selbst und die Apotheker kräftig blamierte. Auch dieser Vorgang zeigte, dass es notwendig ist, das Konstrukt ABDA mit Argusaugen zu beobachten und zu kontrollieren. Wer weiß, welche Höhenflüge die ABDA sonst noch in ihrem Jägerstraße-Palais ausheckt.

Ein bisschen Gefühl von Höhenflug (im positiven Sinn) dürften wir Apothekerinnen und Apotheker spüren, wenn wir die neue OTC-Regelung des GKV-Modernisierungsgesetzes richtig nutzen. Denn die Tatsache, dass nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen, könnte unsere Position als Berater beim Patienten stärken.

Als der Bürger früher Husten, Schnupfen, Heiserkeit hatte, ging er zum Onkel Doktor, erhielt ein Rezept mit drei Präparaten und löste es gegen eine relativ geringe Zuzahlung in seiner Apotheke ein. Ab 1. Januar wird das anders – "dank" der Gesundheitsreform. Jetzt sollte der in seiner Befindlichkeit gestörte Patient genau rechnen, ob bei den kleinen Wehwehchen des Alltags dieser Weg der richtige ist.

Drei neue gesetzliche Regelungen sind zu bedenken: Rezeptfreie Arzneimittel werden nicht mehr erstattet, die Zuzahlung pro verordnetem Arzneimittel beträgt mindestens 5 Euro und die Eintrittsgebühr in die Arztpraxis kostet 10 Euro plus Wartezeit. Für ein verordnetes Arzneimittel sind mithin schon mal mindestens 15 Euro fällig.

Entscheidet sich der Patient für diesen von früher her gewöhnten Weg, kann dies für ihn auch bedeuten, dass er die Arztpraxis verlässt, ohne seine Wunschverordnung bekommen zu haben, mit der Empfehlung zum Selbstkauf eines Präparats in die Apotheke geschickt wird (die Praxis-Eintrittsgebühr musste er dennoch zahlen) oder vom Arzt ein verschreibungspflichtiges Präparat verordnet bekommt, das möglicherweise relativ teuer ist und mehr Nebenwirkungen hat, was beides nicht im Interesse des Patienten oder der Krankenkassen liegen kann.

Für den Patienten bedeutet dies also ab 1. Januar: umdenken! Er sollte erst mal den Weg in die Apotheke antreten. Hier bezahlt er kein Eintrittsgeld, hat keine oder kaum eine Wartezeit, er erhält eine kostenlose Beratung und spart beim Kauf seiner Arzneimittel noch Geld.

Denn zum einen sind die OTC-Arzneimittel für Befindlichkeitsstörungen relativ günstig (oft unter oder nur wenig über der Rezeptgebühr von 5 Euro: der Durchschnittspreis von Selbstmedikationspräparaten liegt bei weniger als 7 Euro). Außerdem spart er die 10 Euro Praxisgebühr und Zeit. Eine finanzielle Einsparung gegenüber dem Selbstkauf hätte der Patient also erst, wenn das Präparat mehr als 15 Euro kostet.

Aber das muss Ihr Kunde erst einmal wissen und verinnerlichen: Als Patient ist er gut beraten, wenn er bei kleinen Gesundheitsstörungen zunächst die Apotheke aufsucht – der "teure Umweg" über den Arzt lohnt nicht. Klären Sie Ihre Kunden auf! Das gibt ein gutes Gefühl von Höhenflug!

Peter Ditzel

Höhenflüge

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