DAZ aktuell

Reduzierung des Tabakkonsums: Tabakrahmenkonvention unterzeichnet

BERLIN (bmgs/diz). Am Freitag, den 24. Oktober, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Botschafter Dr. Pleuger, die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in New York unterzeichnet. Die Tabakrahmenkonvention ist das erste Abkommen der Vereinten Nationen, das den Gesundheitsschutz als vorrangiges Ziel hat.

Durch ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen, z. B. den verstärkten Kampf gegen Zigarettenschmuggel, eindringliche Warnhinweise, verbesserten Jugendschutz und den Schutz vor Passivrauchen, sollen die Gesundheitsschäden infolge des Tabakkonsums weltweit eingedämmt werden, so eine Pressemitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Im Mai 2003 haben alle Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Verhandlungstext einstimmig angenommen. Mittlerweile zählen über 70 Staaten zu den Unterzeichnern. Wie das Ministerium weiter berichtet, haben drei davon das Übereinkommen bereits ratifiziert. Für ein Inkrafttreten des Übereinkommens seien insgesamt 40 Länder notwendig, die das Übereinkommen ratifizierten.

Dazu erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk: "Die Bundesregierung setzt alles daran, dass das parlamentarische Verfahren zur Ratifizierung in Deutschland zügig vorangeht. Die Tabakrahmenkonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Reduzierung des weltweiten Tabakkonsums, in dessen Folge allein in Deutschland jedes Jahr über 110 000 Menschen sterben. Die Tabakrahmenkonvention liegt auf der Linie der Anti-Tabak-Politik der Bundesregierung. Einer zügigen Ratifizierung steht nichts im Weg, zumal wir die in der Tabakrahmenkonvention festgelegte Strategie des 'Policy Mix' bereits praktizieren. Wir verfolgen eine breite Palette von Ansatzpunkten, wie der Tabakkonsum in Deutschland eingegrenzt werden kann.

Das Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, das seit 1. April 2003 in Kraft ist, und der seit 3. Oktober 2002 geltende garantierte Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gehören genauso dazu wie die Einrichtung der telefonischen Beratung für aufhörwillige Raucherinnen und Raucher unter der Nummer 0 18 05/31 31 31 und die neue, insbesondere an Jugendliche gerichtete Präventionskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Seit 1. Oktober 2003 werden Zigarettenschachteln mit verschärften Warnhinweisen in den Verkehr gebracht. Insbesondere von der Tabaksteuererhöhung im nächsten Jahr erhoffen wir uns, dass viele Raucherinnen und Raucher über ihre Konsumgewohnheiten nachdenken und einen Ausstieg erwägen."

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.