DAZ aktuell

Krankenversicherung: Pflichtgrenze 46350 Euro

BONN (im). Am 1. Januar 2004 wird die Pflichtgrenze für die Krankenversicherung von 45 900 Euro auf 46 350 Euro jährlich steigen. Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am 15. Oktober in Berlin beschlossen.

Ab einem Jahreseinkommen von 46 350 Euro (oder 3862,50 Euro monatlich) könnten Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die seit 2003 losgelöst von der Versicherungspflichtgrenze ist, liegt im kommenden Jahr in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 41 850 Euro jährlich (2003: 41 400 Euro) oder 3487,50 Euro monatlich (2003: 3450 Euro). Sie gibt an, bis zu welcher Summe Beiträge zum Kranken- und Pflegeschutz vom Einkommen abgeführt werden.

Für diejenigen, die am 31. Dezember 2002 über der Jahresentgeltgrenze lagen und versicherungsfrei waren, gilt nicht die höhere Versicherungspflichtgrenze von 46 350 Euro, sondern eine ermäßigte von 41 850 Euro.

Rentenabsicherung

In der Rentenversicherung werden ab kommendem Jahr 5150 Euro pro Monat im Westen und 4350 Euro pro Monat im Osten als Beitragsbemessungsgrenze gelten. 2003 liegen diese Werte bei 5100 Euro (alte Bundesländer) und 4250 Euro (neue Bundesländer).

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.