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Qualitätsmanagement: "Linda" auch mit Kammerzertifikat

HANNOVER (tmb). Das Qualitätsmanagement ist eines der Kriterien, mit denen sich Apotheken im künftigen Wettbewerb zwischen Kooperationen voneinander abgrenzen können. Dabei sollte das Grundprinzip des Qualitätsmanagements wichtiger sein als formale Details. Zertifikate von Apothekerkammern dokumentieren ein funktionstüchtiges QMS mindestens ebenso wie ISO-Zertifikate.

Die Apotheker werden derzeit mit vielfältigen Angeboten für Kooperationen und Dachmarken konfrontiert. An die Teilnahme werden jeweils unterschiedliche Bedingungen geknüpft, bei denen es oft auf das Kleingedruckte ankommt. So müssten sich die Apotheken, die unter der neuen MVDA-Dachmarke "Linda" arbeiten wollen, "nach DIN EN ISO 9001/2000" zertifizieren lassen, wie in der Apotheker Zeitung Nr. 42 berichtet wurde.

Wie die Apothekerkammer Niedersachsen auf Anfrage mitteilte, akzeptiere der MVDA auch QMS-Zertifikate von Apothekerkammern, in denen diese ISO-Norm nicht ausdrücklich genannt wird. Der MVDA erwarte keine Zertifizierung "gemäß" ISO-Normen, sondern nur ein QMS, das inhaltlich "nach" der ISO-Norm ausgerichtet sei.

Diese grundsätzliche Orientierung würden alle QMS-Zertifikate unter dem Dach der ABDA-Mustersatzung erfüllen. Demnach bräuchten Apotheken, die der Dachmarke "Linda" beitreten wollen, ihr kammerzertifiziertes QMS nicht erneut zertifizieren zu lassen.

Die Apothekenkooperation Parmapharm hatte bereits bei ihrer Mitgliederversammlung im Frühjahr beschlossen, die Mitglieder zu einer QMS-Zertifizierung zu verpflichten. Dabei wurde jedoch unmissverständlich formuliert, dass sowohl alle Kammerzertifizierungen als auch ISO-Zertifizierungen anderer Anbieter die Bedingungen erfüllen.

Zertifikat mit oder ohne ISO

Die Vertragsbestimmung des MVDA zum Qualitätsmanagement hatte jedoch zunächst zu Irritationen bei interessierten Apothekern geführt. Denn viele Zertifizierungen durch Apothekerkammern unter dem Dach der ABDA-Mustersatzung erwähnen die ISO-Norm auf ihren Zertifikaten nicht. Damit will beispielsweise die Apothekerkammer Niedersachsen bewusst die pharmazeutischen Aspekte der Zertifizierung betonen und sich von branchenübergreifenden Verfahren absetzen.

Diese Apothekerkammern nutzen damit die Gestaltungsmöglichkeiten des "ungeregelten Bereiches", in dem keine zwingenden Vorschriften für die Anwendung bestimmter Qualitätsmanagementnormen gelten, und orientieren sich an den Beschlüssen zum apothekenspezifischen QMS und zur ABDA-Mustersatzung, die der Deutsche Apothekertag 1999 in Leipzig getroffen hatte.

Aufgrund der ABDA-Mustersatzung erfüllen alle QMS-Zertifizierungen von Apothekerkammern die grundlegenden Ansprüche, die im wissenschaftlichen Sinne an funktionierende QMS gestellt werden können, und darüber hinaus inhaltliche pharmazeutische Ansprüche, die in den ISO-Normen nicht vorgesehen sind.

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