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Arzneimittel: Prozentuale Zuzahlung ab 2004

BONN (im). Von Januar 2004 an wird die prozentuale Zuzahlung der Patienten zu Arzneimitteln die bisherige packungsgrößenbezogene Regelung ablösen. Auch wichtig für Versicherte: Alle Befreiungsbescheinigungen verlieren zu Beginn des kommenden Jahres ihre Gültigkeit und müssen neu bei der Krankenkasse beantragt werden. Darauf hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) nach der Zustimmung des Bundesrats am 17. Oktober zur entsprechenden Gesundheitsreform in Berlin hingewiesen. ABDA-Repräsentanten befürchten in diesem Zusammenhang, dass Patienten ihren Unmut über die Neuregelung in der Apotheke abladen.

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) regelt unter anderem die Selbstbehalte neu. Demnach richtet sich künftig die Zuzahlung der Patienten nach dem Arzneimittelpreis. Grundsätzlich liegt ihr Selbstbehalt bei zehn Prozent des Preises, mindestens jedoch bei fünf Euro, maximal bei zehn Euro pro Medikament. In keinem Fall darf die Zuzahlung höher als der Arzneimittelpreis sein, so die ABDA.

Mullbinde und Kanülen

Für bestimmte Hilfsmittel wie Mullbinden oder Kanülen gelte künftig eine Zuzahlung von zehn Prozent des Preises. Insgesamt sei hier aber der monatliche Selbstbehalt auf höchstens zehn Euro begrenzt. Die ABDA erinnerte in einer Mitteilung vom 17. Oktober daran, dass die Apotheken die Zuzahlungen der Patienten in voller Höhe an die Krankenkassen weitergeben, diese erhöhten nicht das Einkommen der Pharmazeuten, sondern dienten ausschließlich zur Senkung der Kassenausgaben.

Befreiung beantragen

Die Versicherten müssen künftig ihre Befreiungsbescheinigungen neu bei ihrer Kasse beantragen. Alle bisherigen Bescheinigungen verlören zum 1. Januar 2004 ihre Gültigkeit, hieß es beim Apothekendachverband. Daher müssten ab Beginn des nächsten Jahres auch die Patienten Zuzahlungen leisten, deren Bescheinigung über das Jahr 2003 hinaus ging. Die Apotheken seien per Gesetz verpflichtet, die Selbstbehalte zu erheben. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre seien von Zuzahlungen weiterhin befreit.

Belege sammeln!

Die Patienten sollten in ihrem eigenen Interesse sämtliche Belege für Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, aber auch bei Arztbesuchen oder Klinikbehandlungen sorgfältig sammeln, um das Erreichen der Obergrenzen belegen zu können. Sollte sich die Summe der Selbstbehalte dem Wert von zwei Prozent des Jahreseinkommens (ein Prozent bei chronisch Kranken) nähern, können sich Kranke an ihre Kasse wenden, die über Befreiungstatbestände aufkläre.

In diesem Zusammenhang forderte ABDA-Präsident Hans-Günter Friese Krankenkassen und Politik zur Information über die neuen Regelungen auf. Allerdings wollten auch die Apotheker eine Aufklärungskampagne starten, kündigte Friese an.

Von Januar 2004 an wird die prozentuale Zuzahlung der Patienten zu Arzneimitteln die bisherige packungsgrößenbezogene Regelung ablösen. Auch wichtig für Versicherte: Alle Befreiungsbescheinigungen verlieren zu Beginn des kommenden Jahres ihre Gültigkeit und müssen neu bei der Krankenkasse beantragt werden. Darauf hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) nach der Zustimmung des Bundesrats am 17. Oktober zur entsprechenden Gesundheitsreform in Berlin hingewiesen. 

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