Pharmazeutisches Recht

Vollzug des Arzneimittelgesetzes

11. Bekanntmachung der für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Behörden, Stellen und Sachverständigen. Vom 18. August 2003.

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde als Beilage 183a zum Bundesanzeiger Nr. 183 vom 30. September 2003, Seite 22058 veröffentlicht.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln.

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