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LAK Hessen: Nur halber Beitrag an die ABDA

(diz). Die Hessische Landesapothekerkammer wird, wie bereits seit einigen Monaten, auch weiterhin nur den halben Beitrag an die ABDA bezahlen. Das haben die Delegierten auf der letzten Kammerversammlung am 13. August mit überwältigender Mehrheit beschlossen.

Hintergrund dieser Abstimmung über die reduzierte Überweisung des Beitrags an die ABDA ist ein schwebendes Verfahren beim Sozialministerium, das eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Zugehörigkeit der LAK zur ABDA untersucht.

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