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Gesundheitsreform: Initiative wehrt sich gegen GKV-Ausschluss von Naturarzneimit

BERLIN (ks). Die anstehende Gesundheitsreform sieht vor, dass rezeptfreie Arzneimittel künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Vor allem Naturarzneimittel, die aufgrund ihrer geringen Nebenwirkungen in der Regel nicht-verschreibungspflichtig sind, sind von der neuen Vorschrift betroffen. Der Gesetzentwurf von SPD, Union und Grünen steht Ų Änderungen sind kaum mehr zu erwarten. Dennoch macht sich eine Initiative verschiedener Verbände alternativer Therapierichtungen Ų u. a. dem Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren (ZÄN) und dem Dachverband für anthroposophische Medizin in Deutschland Ų weiterhin stark für Naturarznei. Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) unterstützt diese Bemühungen.

Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ab dem kommenden Jahr grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet – so besagt es der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz, GMG).

Ausnahmen für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, können vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Richtlinien zur Arzneimittelverordnung festgelegt werden. Diese dürfen auch weiterhin vom Vertragsarzt verordnet werden – vorausgesetzt er begründet dies. "Dabei ist der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen", heißt es im Entwurf des neuen § 34 SGB V. In der Begründung lautet es weiter: "Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, insbesondere der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie, sind zu berücksichtigen".

Zu befürchten steht dennoch, dass viele Naturarzneimittel künftig nicht mehr verordnet werden – sei es weil der Bundesausschuss sie nicht als Ausnahme bestimmt oder weil der Arzt den bürokratischen Aufwand scheut, seine Verordnung im Einzelfall zu begründen. Ärzte, die alternativen Therapieformen gegenüber aufgeschlossen sind, bangen nun um den Pluralismus in der Medizin, Hersteller von Naturarzneien um ihre Existenz. Am 2. September machten sie in Berlin im Rahmen einer Veranstaltung der Initiative "Kein § 34 neu: Naturarznei hilft. Auch gesetzlich Versicherten" auf die Risiken der neuen Regelung aufmerksam.

Die Argumente sind bekannt: Bei rezeptfreien Arzneimittel handelt es sich um zugelassene und besonders nebenwirkungsarme Arzneimittel. Fallen sie künftig aus der Erstattungsfähigkeit, steht zu befürchten, dass Ärzte sie durch chemisch definierte Medikamente substituieren, die nicht nur ein größeres Nebenwirkungsprofil aufweisen, sondern auch teurer sind. Dr. Martin Adler, Vorstandsmitglied des ZÄN, machte deutlich, dass er in den kommenden Wochen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens weiterhin das Gespräch mit Politikern suchen werde. Zudem solle die Meinungsbildung in der Bevölkerung weiter gefördert werden. Die Initiative hat zu diesem Zweck bereits vor einigen Wochen eine Informationskampagne und eine Unterschriftenaktion gestartet.

Unterstützung erhält die Initiative "Naturarznei hilft" vom BAH. Dr. Frank Münchberg vom BAH wies darauf hin, dass ein Drittel aller rezeptfreien Arzneimittel pflanzliche Arzneimittel sind – die Hälfte aller pflanzlichen Medikamente werden derzeit ärztlich verordnet. Dabei sind rezeptfreie Arzneimittel besonders preisgünstig: Ihr Durchschnittspreis liegt bei 10,50 Euro, rezeptpflichtige Medikamente kosten demgegenüber durchschnittlich 35,30 Euro.

Naturarzneien werden zudem nicht nur bei leichten Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen angewandt – auch bei schweren Krankheiten wie Krebs, Depression, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz kommen sie zum Einsatz. Dass es sich um wirksame Präparate handle, bezeugt Münchberg zufolge auch die ursprünglich geplante Positivliste: Hier waren Naturarzneien ausdrücklich als verordnungsfähig qualifiziert worden. Die Hersteller von Naturarzneimitteln sieht der BAH durch den neuen § 34 SGB V besonders betroffen: Die mittelständisch geprägte deutsche Pharmaindustrie konzentriere sich häufig auf rezeptfreie Arzneimittel. Umsatzverluste und Arbeitsplatzabbau seien nun zu befürchten, so Münchberg. Zudem werde die Forschung im Bereich Naturheilmittel nachhaltig gestört. Insgesamt würden nach Berechnungen des BAH die Hersteller mit 1,5 Mrd. Euro belastet.

Weitere Informationen zur Initiative finden Sie im Internet unter www.naturarznei-hilft.de.

Die anstehende Gesundheitsreform sieht vor, dass rezeptfreie Arzneimittel künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Vor allem Naturarzneimittel, die aufgrund ihrer geringen Nebenwirkungen in der Regel nicht-verschreibungspflichtig sind, sind von der neuen Vorschrift betroffen. Der Gesetzentwurf von SPD, Union und Grünen steht – Änderungen sind kaum mehr zu erwarten. Dennoch macht sich eine Initiative verschiedener Verbände alternativer Therapierichtungen – u.a. der Ärzte für Naturheilverfahren (ZÄN) und für anthroposophische Medizin – weiterhin stark für Naturarznei. Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) unterstützt diese Bemühungen.

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