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Gesundheitsreform: Bundestag berät neues GMG

BERLIN (ks). Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU zur Gesundheitsreform ist am 9. September in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden. Nunmehr hat das auf 471 Seiten angewachsene Gesetzeswerk auch einen Namen. Das Kürzel ist bereits bekannt: GMG. Der volle Titel ist nur leicht verändert und lautet nun "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" bzw. GKV-Modernisierungsgesetz. Am 8. September stimmten die am Konsens beteiligten Fraktionen dem Entwurf zu. Allerdings gab es Ų insbesondere bei der SPD Ų auch einige Nein-Sager.

Im Anschluss an die SPD-Fraktionssitzung am 8. September berichtete Fraktionschef Franz Müntefering, dass von den 251 sozialdemokratischen Abgeordneten 17 gegen den Gesetzentwurf gestimmt hatten. Vier hatten sich der Stimme enthalten. Obwohl manchem SPD-Parlamentarier die Anzahl der Gegenstimmen ungewöhnlich hoch erschien, gab sich Müntefering gelassen. Er sei sicher, dass die rot-grüne Koalition bei der Abstimmung im Bundestag Ende September eine eigene Mehrheit erreichen werde, so der Fraktionschef. Einige der Nein-Sager sollen bereits angekündigt haben, im Plenum dennoch für den Gesetzentwurf zu stimmen. Den Kritikern missfällt insbesondere, dass mit dem gefundenen Konsens die Strukturen im Gesundheitswesen nicht im erwünschten Maße verändert werden. Zudem sehen sie die Hauptlasten der Reform auf den Versicherten liegen.

Wenige Gegenstimmen bei Grünen und Union

In der Fraktion von Bündnis 90/Grüne gab es zum Reformpaket eine Gegenstimme und sechs Enthaltungen. Auch die grüne Fraktionschefin Krista Sager geht davon aus, dass die Koalition bei der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes nicht auf die Stimmen aus der Union angewiesen sein wird. Grüne und SPD verfügen im Bundestag über 306 der 603 Stimmen. In der Bundestagsfraktion der Union stimmten zwei Abgeordnete mit "Nein", fünf enthielten sich.

Reformzeitplan verschiebt sich leicht nach hinten

Die erste Lesung des neuen GMG-Entwurfs fand am ersten Sitzungstag des Bundestags nach der Sommerpause im Anschluss an die Haushaltsberatungen statt (nach Redaktionsschluss der DAZ). Gegenüber dem letzten Arbeitsentwurf wurden lediglich geringfügige Änderungen vorgenommen. Die für Apotheker bedeutsamen Regelungen bleiben unverändert. Anders als zunächst geplant soll im September auch eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfinden. Noch in dieser Woche wird der Ausschuss einen Termin für die Anhörung bestimmen – nach Informationen der DAZ voraussichtlich den 22. September.

Gegenstand der Anhörung werden nur noch Änderungen gegenüber dem alten Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz sein, zu dem bereits vor der parlamentarischen Sommerpause eine viertägige öffentliche Anhörung durchgeführt wurde. Die ursprünglich für den 23. September geplante zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs wird aller Voraussicht nach auf den 26. September verlegt. Das bedeutet, dass auch der Bundesrat – der am selben Tag das erste Mal nach der Sommerpause tagt – erst später über die Reform befinden kann, nämlich auf seiner nächsten Sitzung am 17. Oktober.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU zur Gesundheitsreform ist am 9. September in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden. Nunmehr hat das auf 471 Seiten angewachsene Gesetzeswerk auch einen Namen. Das Kürzel ist bereits bekannt: GMG. Der volle Titel ist nur leicht verändert und lautet nun "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" bzw. GKV-Modernisierungsgesetz. Am 8. September stimmten die am Konsens beteiligten Fraktionen dem Entwurf zu. Allerdings gab es – insbesondere bei der SPD – auch einige Nein-Sager.  

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