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Versandhandel: Zwangsgeld gegen GEK

(diz). Das Bundesversicherungsamt, das die Oberaufsicht über die Krankenkassen ausübt, hat sich erstmals gezwungen gesehen, gegen die Gmünder Ersatzkassen (GEK) ein Zwangsgeld festzusetzen.

Grund dafür ist die hartnäckige Weigerung dieser Krankenkasse, das Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln anzuerkennen. Immer wieder forderte die GEK ihre Versicherten in der Vergangenheit auf, Rezepte bei Versandapotheken, insbesondere bei DocMorris oder bei der Europa-Apoteek in Venlo einzureichen. Unterstützt wurde diese Aufforderung der GEK mit dem Hinweis, dass der Versandhandel in Kürze erlaubt werde, außerdem könnten die Versicherten in diesen Fällen die Zuzahlung sparen.

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