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Gesundheitsreform: Gesetzentwurf der Fraktionen soll diese Woche stehen

BERLIN (ks). Seit dem 26. August liegt der offizielle 1. Arbeitsentwurf zu einer Formulierungshilfe zum Gesundheitsreform-Gesetz vor. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat ihn nach dem letzten Konsensgespräch zwischen Regierungskoalition und Union erarbeitet. Noch immer wird an Details gefeilt Ų bis zum Donnerstag soll ein Referentenentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen stehen. Die Kritik aus den eigenen Reihen ist zwar leiser geworden Ų ganz abgeflaut ist sie jedoch noch nicht.

Zu Redaktionsschluss der DAZ war das geplante Gesetz noch immer ohne Namen. Das wird sich diese Woche ändern – der Endspurt hat begonnen. Anfang nächster Woche sollen die Fraktionen über den Entwurf abstimmen – unmittelbar im Anschluss geht es zur ersten Lesung ins Parlament. Ende September soll das Gesetz Bundestag und Bundesrat endgültig passiert haben.

Auf einer Fraktionsklausur der SPD am 2. und 3. September ging es unter anderem um Fragen der Gesundheitsreform. Solange der Fraktionsentwurf noch nicht steht, rechneten sich Kritiker aus dem linken Flügel der SPD Einflussmöglichkeiten aus. Doch an den entscheidenden Eckpunkten wird kaum noch zu rütteln sein.

SPD-Fraktionschef Franz Müntefering machte deutlich, dass jede Änderung verhandelt werden müsse. Nach einer Sondersitzung der Fraktion am 26. August zum Gesundheitskompromiss hatte Müntefering bereits erklärt, er rechne bei der Abstimmung am 8. September mit einer "deutlichen Mehrheit". Der von einigen befürchtete Aufstand in der Fraktion blieb aus.

Tatsächlich hielten sich die skeptischen SPD-Abgeordneten in den vergangenen Tagen mit Kritik zurück. Anders bei den Grünen: So bezeichnete Parteichef Reinhard Bütikofer den Kompromiss am Wochenende bei einer Wahlkampfveranstaltung in München als enttäuschend.

In vielen Bereichen sei mehr notwendig gewesen – insbesondere beim Wettbewerb zwischen Ärzten, Apothekern, Pharmaindustrie und Krankenkassen. Das Nachrichtenmagazin Focus zitierte unterdessen die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Birgitt Bender, dass man darüber nachdenke, Teile der Reform ins laufende Jahr vorzuziehen. Damit solle verhindert werden, dass die "Arztpraxen zum Ende des Jahres überrannt werden".

Leistungskürzungen, wie der Wegfall von Kassenzuschüssen zu Brillengläsern, sowie die Erstattungspflicht bei rezeptfreien Medikamenten oder die Kostenübernahme einer Sterilisation könnten bereits mit der Schlussberatung der Gesundheitsreform im Parlament in Kraft treten. Eine Ministeriumssprecherin erklärte daraufhin jedoch, ein Vorziehen des Gesetzes gehöre nicht zu den Vereinbarungen der Konsensrunde.

Die unionsgeführten Bundesländer signalisierten in der vergangenen Woche ihre Zustimmungsbereitschaft zum Konsensgesetz: Die niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte nach einer Konferenz mit ihren Amtskollegen am 29. August in Hannover, der erzielte Kompromiss sei für die Unionsländer akzeptabel. Auch der baden-württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) meint, man könne mit dem Kompromiss "ganz ordentlich leben". Lediglich kleine juristische Feinheiten seien noch zu glätten.

Seit dem 26. August liegt der offizielle 1. Arbeitsentwurf zu einer Formulierungshilfe zum Gesundheitsreform-Gesetz vor. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat ihn nach dem letzten Konsensgespräch zwischen Regierungskoalition und Union erarbeitet. Noch immer wird an Details gefeilt – bis zum Donnerstag soll ein Referentenentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen stehen. Die Kritik aus den eigenen Reihen ist zwar leiser geworden – ganz abgeflaut ist sie jedoch noch nicht.  

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