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Bundesregierung: Keine Publikumswerbung für Rezeptpflichtiges

BONN (im). Die Bundesregierung lehnt nach wie vor Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab. Als Grund nennt das Bundesgesundheitsministerium den Schutz der Verbraucher.

Werde Publikumswerbung für rezeptpflichtige Medikamente erlaubt, seien verstärkte Nachfragen der Patienten nach diesen Präparaten zu erwarten, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) auf eine Unions-Anfrage vor kurzem im Bundestag. Dies lasse voraussichtlich die Arzneimittelausgaben in der Krankenversicherung und bei der Beihilfe steigen.

Caspers-Merk verwies in diesem Zusammenhang auf die Anfang Juni gefundene politische Einigung des Rats der EG-Gesundheitsminister zur anstehenden Novellierung des EG-Arzneimittelrechts Danach soll die Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Präparate unzulässig bleiben.

Die Bundestagsabgeordnete Uda Heller hatte nach den Plänen der EU-Kommission gefragt, künftig Werbung für rezeptpflichtige Medikamente nach US-amerikanischem Vorbild zuzulassen. Laut Marion Caspers-Merk konnte sich seinerzeit die EU-Kommission im Rat mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen.

Ursprünglich wollte die EU-Kommission pharmazeutischen Herstellern die Weitergabe von Informationen zu bestimmten rezeptfreien Präparaten zur Behandlung von HIV-Infektionen, Asthma und Diabetes an Patienten erlauben. Der Rat sah das jedoch als Einstieg in die Publikumswerbung für rezeptpflichtige Präparate, wie sie in den USA zulässig ist (DAZ Nr. 25, S. 3037).

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