Die Seite 3

Und sie haben sich schon wieder geeinigt, die zwei Großen der Gesundheitspolitik, Ulla Schmidt und Horst Seehofer. Sie haben eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform vorgelegt. Diese Zusammenfassung soll die Richtschnur sein zur Ausarbeitung bzw. weiteren Bearbeitung der unlängst vorgelegten Formulierungshilfe, die nun in wenigen Tagen in den eigentlichen Gesetzentwurf münden soll.

Betrachtet man nur den unmittelbar für die Apotheken relevanten Bereich, so hat sich nichts Wesentliches geändert oder gar verbessert im Vergleich zum letzten Konsenspapier bzw. zur Formulierungshilfe. Die Unklarheiten, die in der Formulierungshilfe stecken, wurden durch die letzte Konsensrunde nicht beseitigt.

  • Die neue Arzneimittelpreisverordnung bleibt bei einem Abgabehonorar je Packung von 8,10 Euro und einem Zuschlag von 3 % auf den Apothekeneinkaufspreis abzüglich 2 Euro Rabatt für die Krankenkassen. Der ABDA-Wunsch, das Honorar auf 8,55 anzuheben, wurde nicht berücksichtigt.

    Es scheint die Gesundheitspolitiker nicht zu stören, dass Billigstarzneimittel ab 1. Januar dann um ein Vielfaches teurer sind, im Gegensatz dazu bei teuren Arzneimitteln extrem wenig für die Apotheken bleibt - zahlen z. B. Privatpatienten mit einer Kreditkarte, legt der Apotheker bei der Abgabe aufgrund der Kreditkartenprovision drauf.

  • Für alle nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von den Kassen noch erstattet werden, soll die bisher geltende Arzneimittelpreisverordnung weiterhin gelten, sofern sie verordnet werden. Ansonsten werden für diese Arzneimittel die Preise freigegeben.

    Wie sich hier der Markt entwickeln wird, ist eine der großen Unbekannten. Während die Politiker davon ausgehen, dass es langsam zu einer Verbilligung von Arzneimitteln führt, bin ich davon noch nicht überzeugt. Möglicherweise werden so manche Arzneimittel nach den Gesetzen der Marktwirtschaft teurer, z. B. wenn die Nachfrage steigt.

    Es könnte allerdings auch dazu kommen, dass einige Apotheker unvernünftigerweise die Preise vollends in den Keller drücken mit der Folge, dass auch in diesem Bereich kein Cent mehr hängen bleibt.

  • Die Aut-idem-Regelung soll vereinfacht werden - wie, das lässt sich aus dem Papier nicht eindeutig nachvollziehen. Wenn nämlich Arzneimittel weitgehend ins untere Preisdrittel rutschen (Festbeträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel sollen z. B. im unteren Preisdrittel festgesetzt werden), dann legt nach wie vor der Arzt das Präparat fest, wenn er im unteren Drittel verordnet. Mag sein, dass die Regelung einfacher wird, aber keineswegs besser. Aut idem bleibt eine Farce.

  • Apotheken sollen an vertraglich vereinbarten besonderen Versorgungsformen beteiligt werden. Jetzt werden hier nicht nur mehr die integrierte Versorgung, sondern alle möglichen Versorgungsformen genannt. Dies kann sich für Apotheken nachteilig auswirken. Denn im Klartext heißt das, dass Sie, wenn Sie bei den Versorgungsformen mitmachen, den Krankenkassen Preisnachlässe gewähren müssen.

  • Nichts verändert hat sich bei der Intention, den Versandhandel mit Arzneimitteln zuzulassen. Es heißt zwar im neuesten Eckpunktepapier, dass ein Höchstmaß an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit gewahrt und faire Bedingungen für den Wettbewerb von Versandapotheken mit öffentlichen Apotheken geschaffen werden sollen. Die Gesetzesformulierungen werden zeigen, was sich die Regierung unter fairen Bedingungen und Verbraucherschutz vorstellt.

  • Auch bei der Aufhebung des Mehrbesitzverbots hat sich im vorliegenden Papier nichts geändert. Man wird hier genau hinsehen müssen, inwieweit das Gesetz wasserdichte Formulierungen bringt, um den unbegrenzten Mehrbesitz und vor allem den Fremdbesitz abzuwehren.

    Nach wie vor konfrontiert uns das Papier also mit zahlreichen Unbekannten. Es wird viel davon abhängen, wie letztendlich die Gesetzesformulierungen lauten, wie sich die einzelnen Neuerungen im Markt auswirken.

    Meine Befürchtung ist, dass sich bei der Ausformulierung des Gesetzentwurfs Ungereimtheiten, Ungenauigkeiten und schlichtweg Schlampereien einschleichen. Schlampereien, die wir Apotheker dann auszubaden haben, auch in Euro und Cent.

    Erfreuliches hört man vom ZL. Das Institut der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, das sich zur Aufgabe gemacht hat, die Arzneimittelqualität zu prüfen und zu kontrollieren und als Dienstleister für alle Apotheken zu fungieren, ist seit 1. Mai unter neuer Führung.

    Der neue Leiter des Instituts, Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, will die Kernkompetenzen des Instituts weiter ausbauen, gleichzeitig aber auch für mehr Öffentlichkeitsarbeit sorgen. Das ist der richtige Weg: das Institut hat einen größeren Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit verdient. Die Politik sollte wahrnehmen, was die Apotheker aus eigener Tasche finanzieren - für die Arzneimittelsicherheit in Deutschland.

    Peter Ditzel

  • Kaum anders und auf keinen Fall besser

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