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Gesundheitsreform/Arbeitsentwurf: Höhere Zuzahlungen der Patienten

BONN (im). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plant einen Sonderbeitrag für alle gesetzlich Krankenversicherten in Höhe von 0,8 Prozentpunkten Ų neben dem allgemeinen Beitragssatz. Die Zuzahlungen der Patienten werden völlig umgekrempelt. Apothekenleiter müssen als Arbeitgeber Zahnersatz und Krankengeld künftig nicht mehr mitfinanzieren, die gesetzlich versicherten Angestellten zahlen das allein. Das sieht der 435 Seiten starke Arbeitsentwurf zur Reform aus dem Haus von Ulla Schmidt vom 11. August vor. Dieser ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, da er mit der Leitung nicht abgestimmt ist, zudem werden ihn die Politiker von SPD, Grünen, Union und FDP noch beraten. Im vorstehenden Bericht informierten wir Sie über die apothekenrelevanten Bestimmungen.

Das Gesundheitsministerium hofft demnach auf Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung von rund zehn Milliarden Euro im kommenden Jahr und von bis zu 15 Milliarden Euro in 2007.

Höhere Selbstbehalte Sozial gerecht werden die Zuzahlungen der Patienten neu gestaltet, heißt es im Entwurf. Demnach wird Abschied genommen von der Dreiteilung vier Euro (N1-Packung), 4,50 (N2) und 5 Euro (N3). Stattdessen wird eine zehnprozentige Zuzahlung vom Abgabepreis erhoben, die mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro betragen und jeweils die Kosten des Präparats nicht übersteigen darf. Dies fand sich so bereits im Konsenspapier der Regierung mit Union und FDP vom 21. Juli. Die Zuzahlungen finden sich künftig in einem neuen Paragraphen, statt wie bisher § 31 Absatz 3 wäre es § 61 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Der Selbstbehalt für Klinikaufenthalte liegt bei zehn Euro pro Tag. Für diejenigen Versicherte, die – beispielsweise als Sozialhilfeempfänger – unzumutbar belastet würden, fällt eine Zuzahlung von einem Euro an.

Befreiungen Dies soll als Befreiungs- und Überforderungsregelung gelten: Für alle GKV-Versicherten gibt es eine maximale Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke von einem Prozent des Bruttoentgelts. Chronisch krank ist demnach der mit einer dauerhaften Erkrankung. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung des Einkommens zusätzlich berücksichtigt. Für Sozialhilfeempfänger, deren Krankheitskosten die GKV übernimmt, gilt grundsätzlich die Zuzahlung von einem Euro. Mehrbelastungen drohen den Rentnern. Hier werden künftig Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dem vollen Beitragssatz unterworfen.

Packungsgrößen Auch die Packungsgrößenverordnung soll verändert werden. Demnach sollen N1-Fertigarzneimittel als "kleine Packungsgröße N1" gelten, die mit einem darüber liegenden Inhalt als "mittlere Packungsgröße N2" und die noch größeren Packungen als "große Packungsgröße N3". In der Begründung des Arbeitsentwurfs heißt es, die Kennzeichnung von Arzneimitteln mittels N1, N2 und N3 habe sich grundsätzlich bewährt und solle daher beibehalten werden. Allerdings wird die Fortschreibung dieser Regelung für notwendig gehalten, um ein Unterlaufen der Vorschriften zu den neugeregelten Arzneimittel-Zuzahlungen und zum künftigen packungsbezogenen Abgabehonorar der Apotheken zu verhindern.

Das Institut Wie im Eckpunktepapier vom 21. Juli festgehalten, soll ein fachlich unabhängiges Institut von der gemeinsamen Selbstverwaltung gegründet werden können. Eine seiner Aufgaben wäre die Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln.

Zahnersatz allein Wird die Reform so umgesetzt, müssten GKV-Versicherte künftig den Zahnersatz allein finanzieren.

Praxisgebühr kommt Darüber hinaus wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal erhoben, wenn der Arztbesuch nicht auf Überweisung erfolgte. Insgesamt darf diese Gebühr zusammen mit weiteren Zuzahlungen – etwa zu Arzneimitteln – nicht mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens betragen, für chronisch Kranke gilt eine Grenze von einem Prozent des Bruttoentgelts.

Ärzte Grundsätzlich werden die Honorare der Mediziner mit veranlassten Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel-Verschreibungen eng aneinander gebunden.

Kassen-Verwaltung Die Verwaltungskosten der Kassen werden zwischen 2004 bis 2007 begrenzt. Sie werden an die Grundlohnentwicklung angebunden. Liegen die Kosten einer Kasse für Verwaltung pro Mitglied zehn Prozent über den durchschnittlichen Verwaltungskosten, werden diese eingefroren.

Krankengeld Wie der Zahnersatz soll künftig der Arbeitnehmer das Krankengeld allein tragen. Allerdings findet sich hier keine Jahresangabe, ab wann die Neuregelung gilt, es wird nur von "mittelfristig" gesprochen.

Gesundheitskarte Die intelligente Gesundheitskarte kommt ab 2007. Auf der Chipkarte können auf Wunsch des Patienten Daten etwa zur Notfallversorgung gespeichert werden.

Zusatzschutz Die gesetzlichen Kassen dürfen – wenn dies so wie im Arbeitsentwurf formuliert kommt – ergänzend private Zusatzversicherungen anbieten. Künftig soll die Kostenerstattung auch den Pflichtversicherten in der GKV erlaubt werden.

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